"Der Video Operator versucht, dieses Bild zu generieren und dem VAR zur Verfügung zu stellen. Das ist nicht möglich, da diese Kamera nicht ins System erfasst und eingespielt wurde und dem Operator nicht zur Verfügung steht."
Der ÖFB erklärt nun (>> siehe hier), warum der VAR sich nicht für die rote Karte entschieden hat: „Der VAR überprüft die Situation umgehend, hat aber das Problem, dass in der VAR-Zentrale nur eine einzige Kameraeinstellung von dieser Szene vorliegt, die ebenfalls keinen freien Blick auf das Trefferbild zulässt.“
Im TV-Programmbild hingegen wird eine Kameraposition gezeigt, die vom VAR nach Hinweis des AVAR auch in der Zentrale angefordert wird. „Der Video Operator versucht, dieses Bild zu generieren und dem VAR zur Verfügung zu stellen. Das ist nicht möglich, da diese Kamera nicht ins System erfasst und eingespielt wurde und dem Operator nicht zur Verfügung steht.“ Somit gebe es kein Videomaterial, durch das dem Schiedsrichter in einem On-Field-Review gezeigt werden hätte können, dass es sich klar und offensichtlich um brutales Spiel und damit um eine Rote Karte gehandelt habe.
„Deshalb muss im Nachhinein festgestellt werden, dass eine Intervention gemäß Protokoll nicht getätigt werden konnte, da es technische Umsetzungsprobleme gegeben hat. Das ist in 131 Spielen, in denen der VAR in Österreich im Einsatz ist, zum allerersten Mal vorgekommen. Nichtsdestotrotz ist es am Spielfeld zu einer falschen Entscheidung gekommen, die mit dem vorliegenden Bildmaterial nicht korrigiert werden konnte“, so der ÖFB.