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Austria: Kein vollständiger Jahresabschluss - Verfahren droht

Die Wiener Austria konnte die von der Bundesliga geforderten Unterlagen gemäß Punkt 10.4. der Lizenzbestimmungen mit 20. Oktober nicht abgeben. Den Veilchen droht jetzt ein Verfahren der Bundesliga. Der Strafrahmen reicht bis hin zum Lizenzentzug.

Wie die Wiener Austria am Donnerstag-Nachmittag bekannt gegeben hat, konnte der Verein den Jahresabschluss per 30.6. nicht wie in den Lizenzbestimmungen vorgesehen mit 20. Oktober abgeben. Dem Verein droht jetzt ein Verfahren, sogar ein Lizenzentzug droht.

 

Die Stellungnahme der Austria im Wortlaut:

Wie von Vorstand Gerhard Krisch in zahlreichen Statements bzw. Interviews bereits erwähnt, ist die wirtschaftliche Stabilität des FK Austria Wien die zentrale Herausforderung der nächsten Monate. „Im Zuge unserer Sanierungsmaßnahmen habe ich schon vor längerem einen Sanierungsbeirat mit Experten aus unterschiedlichen Bereichen gegründet. Dieser hat einen strukturierten Prozess zur Evaluierung eines potenziellen Investors entwickelt und zwei sehr interessierte Investoren hervorgebracht, die im Rahmen der lizenzrechtlichen Möglichkeiten einsteigen wollen“, erklärt der Vorstand.

Die nähere bzw. finale Ausgestaltung der Vertragsdetails steht – wie bei derartigen Transaktionen üblich – derzeit noch aus. Krisch: „Aus diesem Grund waren wir zum 20.10.2021 nicht in der Lage, die von der Bundesliga geforderten Unterlagen gemäß Punkt 10.4. der Lizenzbestimmungen abzugeben.“

"Abzuwarten bleibt jedenfalls, wie die Bundesliga den aktuellen Sachverhalt bewertet." - Aussendung FK Austria Wien

Ergänzend dazu fährt der Vorstand fort: „Lediglich aufgrund der noch nicht vorliegenden rechtsverbindlichen Transaktionsdokumente sah sich der Abschlussprüfer nicht in der Lage, die Abschlussprüfung zum 30.6.2021 bis zum Vorlagezeitpunkt abzuschließen. Der Abschlussprüfer hat jedoch bestätigt, dass die übrigen Angaben und Darstellungen im Jahresabschluss richtig und nachvollziehbar sind, sodass in absehbarer Zeit bzw. nach Umsetzung des Einstiegs des Investors, auch von einem Abschluss der Konzernabschlussprüfung und somit der Erteilung eines Testats des Abschlussprüfers auszugehen ist.“

Perspektivisch sind die nächsten Schritte klar vorgegeben: „Wir werden weiterhin mit Hochdruck am Einstieg eines Investors arbeiten, um die erforderlichen Dokumente zeitnah nachreichen zu können und um auch die wirtschaftliche Stabilität zu erreichen, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche, sportliche Zukunft ist.“

Abzuwarten bleibt jedenfalls, wie die Bundesliga den aktuellen Sachverhalt bewertet.

Laut einem Bericht des Kurier möchte der Wirtschaftsprüfer von der Austria nicht nur einen Ersatz für den strategischen Partner Insignia, der sämtliche Vereinbarungen nicht eingehalten hat, sondern einen zweiten Investor praktisch als finanzielle Absicherung. "Die Austria soll einen neuen Partner schon bestätigt bekommen haben, mit einem weiteren Investor intensivierte man zuletzt die Gespräche, sodass ein finales Agreement demnächst erzielt werden könnte", heißt es dazu im Kurier. Bei dem möglichen neuen Investor handelt es sich laut Kurier nicht um die Gruppe des Portugiesen Ivan Bravo, der zuletzt signalisiert hat, dass er im Falle eines positive Lizenz-Entscheids einsteigen würde.

 

Strafrahmen geht bis Lizenzentzug

Wie geht es weiter? Der Senat wird demnächst die Unterlagen aller Vereine sichten. Sollte etwas fehlen, wird der jeweilige Verein aufgefordert, die fehlenden Unterlagen nachzuliefern. Sofern dies nicht geschieht, ist davon auszugehen, dass ein Verfahren eingeleitet wird. 

In den Lizenzbestimmung der Bundesliga heißt es dazu: "Erfolgt die Einreichung der Unterlagen nicht termingemäß bzw. sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder nicht bestimmungsgemäß, kann das Entscheidungsorgan erster Instanz (Senat 5) Sanktionen verhängen bzw. kann nach Verstreichen einer gesetzten Nachfrist die Lizenz verweigert werden (siehe auch Kapitel 5)." 

BW Linz hat im Jahr 2020 für ein ähnliches Vergehen zunächst einen Abzug von vier Punkten als Strafe bekommen, der nach einem Protest auf drei Punkte reduziert wurde. Das Schiedsgericht hob schlussendlich die Punktestrafe komplett auf.

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