13-jähriger Goalie muss nach Foul Schadensersatz zahlen
In einem Zivilprozess entschied das Oberlandesgericht Linz für den verletzten Stürmer. Das Urteil ist rechtskräftig.
Rückblick: Im April 2017 duellieren sich eine Pongauer Nachwuchs-Fußballmannschaft und ein Nachwuchsteam aus der Stadt Salzburg. Der (damals) 13 Jahre alte Keeper der Pongauer foulte einen gleichalten Stürmer des Gegners mit einem mit beiden Beinen gestreckten Sprung, dieser brach sich Schien- und Wadenbein. Laut "Salzburger Nachrichten" brachte der Anwalt des Stürmers darauf hin eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz in der Höhe von 15.000 Euro ein. Der Kläger argumentierte, dass der Keeper aufgrund seiner jungen Jahre dennoch schon erfahren genug sein hätte sein müssen, um zu wissen, dass es sich um keine zulässige Ballabwehr handelte.
Nun gab nach der ersten Instanz auch die zweite Instanz, das Oberlandesgericht in Linz, dem Kläger recht. Dem Gefoulten stünden 11.000 Euro Schadensersatz zu, weil für beide Instanzen klar wurde, dass das Foul "nicht als eine mit einem Fußballspiel typisch einhergehende Gefahr" wäre. Auch die Gerichte kamen zu der Ansicht, dass der Tormann dies aufgrund mehrjähriger Erfahrung hätte wissen müssen.
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