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Lex Vienna? ÖFB spricht Machtwort

Die Vienna setzt große Hoffnung auf eine Ausnahme des ÖFB, um weiterhin in der Regionalliga spielen zu können. Jetzt hat sich der ÖFB gegenüber 90minuten.at dazu geäußert. Von Markus Mittermüller

Am 3. März wird die Vienna ein Insolvenzverfahren einleiten. Gleichzeitig bedeutet dies laut ÖFB-Regulativ, dass die Vienna am Ende der Saison zwangsabsteigen muss. Hier hoffen die Döblinger auf ein Einlenken des ÖFB. Hintergrund ist der Anlassfall dieser Regelung. Der burgenländische Klub Ritzing peilte trotz Insolvenz den Aufstieg an. Die anderen Vereine beschwerten sich über diese Wettbewerbsverzerrung. „Im Gegensatz zu Ritzing bauen wir nicht auf, sondern specken ab und verschaffen uns keinen Vorteil“, meint dazu der geschäftsführende Vizepräsident der Vienna, Robert Hammerl. In einer Anhörung wollen die Döblinger dem ÖFB ihre Situation schildern und mit einer „Lex Vienna“ die Genehmigung bekommen, weiterhin in der Regionalliga zu spielen. Dennoch stellen sich die Verantwortlichen auch auf einen „Plan B“ im Falle des Zwangsabstiegs ein. 

 

"Frage der Gleichbehandlung"

„Wir wünschen dem First Vienna FC als ältestem Verein Österreichs, dass diese schwere Situation gut bewältigt werden kann. Türen für beratende Gespräche stehen beim ÖFB immer offen", sagt ÖFB-Generalsekretär Thomas Hollerer gegenüber 90minuten.at und ergänzt: "Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, steht am Saisonende jedoch der verpflichtende Zwangsabstieg zumindest in die vierte Leistungsstufe. Das ist eine Frage der Gleichbehandlung aller Vereine in der Regionalliga, die ihrerseits 100 Prozent ihrer eingegangenen Verpflichtungen erfüllen müssen.“ Die Hoffnung auf einen Verbleib der Vienna in der Regionalliga Ost ist damit auf ein Minimum gesunken.

 

Auszug aus den Richtlinen:

ÖFB - RICHTLINIEN FÜR DIE REGIONALLIGA - gültig ab 1. Juli 2016

§4

(..)

4) Ist über das Vermögen eines Regionalligavereines oder dessen ausgegliederten Spielbetriebes im Laufe des Spieljahres ein Insolvenzverfahren anhängig oder wurde ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, rückt dieser Verein am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle der betreffenden Regionalliga-Spielgruppe und steigt aus der 3. Leistungsstufe ab. Die Zahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend. Dieser Regionalligaverein darf – ungeachtet einer etwaigen sportlichen Qualifikation (z.B. Cupsieg) – im darauffolgenden Spieljahr nicht an UEFA-Klubwettbewerben teilnehmen.

 

Das denken die Fans (Umfrage beendet)

 

Hilft Red Bull? (siehe Artikelbox)

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