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50+1 Regel in Österreich vor dem Aus?

Christian Ebenbauer, Vorstand der Bundesliga, spricht gegenüber sportsbusiness.at über möglichen Änderungen der 50+1 Regel in Österreich.

Christian Ebenbauer, Vorstand der österreichischen Bundesliga, sprach im sportsbusiness.at Breakfast Club über...

... den Status Quo der 50+1 Regel: „Die 50+1-Bestimmung sind im Rahmen der Lizenzbestimmungen geregelt. Änderungen hier brauchen eine Zweidrittelmehrheit in der Hauptversammlung.“

... die 50+1-Regelung an sich: „Die seit über 15 Jahre bestehende Bestimmung regelt den „beherrschenden Einfluss und die Stimmenmehrheit“ des Vereins in der Tochter-/Kapitalgesellschaft, die den Profi-Spielbetrieb führt. Sie regelt nicht andere Beteiligungen bei Kapitalgesellschaften wie bspw. für Gastro- oder Marketingzwecke und vor allem auch nicht, welche Anzahl an Mitgliedern ein Verein haben muss. Es geht also immer um die darunterliegende Kapitalgesellschaft. Es geht nicht darum, ob Herr Riegler beim WAC Hauptsponsor ist oder ob es mehrere Freunde eines Vereins gibt. Das Wesentliche ist: Die Entscheidung, ob der Lizenzwerber dieses Kriterium erfüllt, trifft der Senat 5. Es geht bei der Bestimmung auch um Stimmenmehrheit und nicht um Kapitalmehrheit, wie es auch in Deutschland der Fall ist. Es könnte also beispielsweise auch sein, dass der Kapitalinvestor mehr als 50 Prozent Mehrheit an der Kapitalgesellschaft hält, solange der Verein mehr als 50 Prozent der Stimmen hält.

... über mögliche Änderungen: „Aus meiner Sicht ja, zumindest Anpassungen. Die Regelung wird in diesem Jahr sicher noch Thema in den Arbeitsgruppen werden. Die Möglichkeit, dass die aktuellen Regelungen ausgehöhlt werden, ist natürlich immer da. Das liegt dann am Senat 5 dies zu entscheiden. Welche 50+1-Regel bzw. welche Kriterien für die Teilnahme an der Bundesliga gelten,  müssen wir auf jeden Fall innerhalb der Klubs gemeinsam, zumindest mit einer 2/3 Mehrheit, beantworten. Hier müssen wir diskutieren, in welche Richtung wir künftig gehen wollen. Wollen wir die 50+1-Regelung im Verein selbst oder schiebt man diese Regelung hinüber zur Kapitalgesellschaft? Müssen BL-Mitglieder weiterhin gemeinnützige Vereine sein oder in die andere Richtung, dass ein Mitglied eine Mindestanzahl an Mitgliedern vorweisen muss? Letzteres wird allerdings schwierig, weil es in Österreich nicht viele Vereine mit einer hohen Mitgliederanzahl gibt. Wir dürfen vor allem nicht an der Realpolitik und Realwirtschaft vorbeidenken und Anforderungen definieren, damit wir in Europa weiterhin erfolgreich und konkurrenzfähig bleiben können.“

 

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