Corona: ÖFB informiert über Regelungen für Amateursport
Die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung vor, welche ab 01. Juli weitere Erleichterungen für den Fußball bringt. Nachfolgend informiert der ÖFB über die gültigen Maßnahmen. (Text: Aussendung ÖFB)
1. Sportausübung
- Die Sportausübung ist im Freien sowie in geschlossenen Räumen in sportartüblicher Mannschaftsgröße ohne Einschränkungen möglich.
- Ab dem 12. Lebensjahr besteht die Verpflichtung, einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr / „Eintrittstest“ zu erbringen und für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten.
- In geschlossenen Räumen besteht eine Registrierungspflicht bei einer Aufenthaltsdauer auf der Sportstätte von mehr als 15 min (entfällt ab 22. Juli).
- Für die Vereine oder Betreiber der Sportstätte besteht weiterhin die Verpflichtung zur Ausarbeitung eines Covid-19-Präventionskonzeptes und zur Bestellung eines COVID-19 Beauftragten.
- Gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist kein Mindestabstand mehr einzuhalten (auch außerhalb der Sportausübung).
- Die Sperrstunde entfällt.
2. Trainings- / Spielbetrieb mit Zuschauern
- Ab dem 12. Lebensjahr ist ein Eintrittstest, der Impfnachweis oder ein Genesungsnachweis vorzulegen.
- Bei einer Zuschauerzahl von mehr als 100 Personen besteht im Freien eine Registrierungspflicht, wenn die Aufenthaltsdauer auf der Sportstätte länger als 15 Minuten beträgt.
- Bei einer Zuschaueranzahl von mehr als 100 Personen ist eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (spätestens eine Woche vorher) notwendig und es ist ein Präventionskonzept auszuarbeiten.
- Bei mehr als 500 Zuschauern ist eine Bewilligung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen und ein Präventionskonzept vorzulegen.
- Es gilt keine Höchstgrenze für die Anzahl der Zuschauer mehr.
- Es dürfen mehrere Veranstaltungen zeitgleich stattfinden, wenn die Höchstzahlen der Zuschauer je Veranstaltung (ab 101 Anzeigepflicht, ab 501 Bewilligungspflicht) eingehalten werden und durch räumliche/bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung eine Durchmischung der Personengruppen ausgeschlossen werden kann.
- Auch im Zuschauerbereich ist ein nunmehr kein Mindestabstand von einem Meter ggü. haushaltsfremden Personen oder fremden Besuchergruppen einzuhalten.
- Von Zuschauern ist – unabhängig von der Größe der Veranstaltung – keine Maske mehr zu tragen.
- Die automatisierte Anzeige/Bewilligung kann nach wie vor über das Online-System generiert werden und wird von uns dementsprechend angepasst.
3. Kantinenbetrieb / VIP
-Ab dem 12. Lebensjahr ist ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr / „Eintrittstest“ zu erbringen.
- Für Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, ist eine Registrierung notwendig (entfällt ab 22.Juli), es sei denn es werden nur Speisen oder Getränke abgeholt.
- Es ist ein Präventionskonzept auszuarbeiten und ein COVID-19 Beauftragter namhaft zu machen (bei Öffnung unabhängig von Spiel oder Training).
- Die Sperrstunde und die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstands zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, entfallen.