"Kritik an ihm (Anm. Robert Sedlacek) gibt es genug, doch die „Wurschtigkeit“, die der 67-jährige Präsident des Wiener Fußballverbands an den Tag legt, lässt diese wie an einer Teflonpfanne abfließen."
„Ist der Ruf erst ruiniert …“
An der Spitze des Schiedsrichterwesens steht seit mehr als 12 Jahren Robert Sedlacek. Kritik an ihm gibt es genug, doch die „Wurschtigkeit“, die der 67-jährige Präsident des Wiener Fußballverbands an den Tag legt, lässt diese wie an einer Teflonpfanne abfließen. Die Missstände unter Sedlacek sind seit Jahren auch dem ÖFB-Präsidium bekannt, passiert ist lange nichts. Erst in den vergangenen Wochen wurde auch intern der Druck auf den Schiri-Boss erhöht. Der Bundesliga reicht es jetzt – leider um Jahre zu spät.
Diese „Wurschtigkeit“ führt so weit, dass unter Sedlaceks Führung offenbar auch an anderen Positionen nicht nach besten Wissen und Gewissen gearbeitet wird. Frei nach dem Motto „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“ wurden zuletzt Fehler, die rund um den VAR passiert sind, einfach negiert oder sogar wider besseres Wissen als richtig dargestellt. Speziell Konrad Plautz steht dabei als VAR-Chef im Fokus.
„… lebt es sich ganz ungeniert“
Der vorläufige Höhepunkt ist beim Spiel zwischen Rapid und Austria Klagenfurt in der 24. Runde passiert. In der 29. Minute wurde ein Tor von Patrick Greil aberkannt– und das gegen die aktuellen Schiedsrichter-Richtlinien (>> 90minuten.at berichtete).
Auf der eigens von ÖFB und Bundesliga eingerichteten Seite VAR Österreich (https://var-oesterreich.at/) wurde nun eine Begründung für diese Entscheidung nachgeliefert. In dieser heißt es: „Ein Angreifer von Rapid trifft den Ball nicht voll und lenkt diesen an seinen mitschwingenden, seitlich weggestreckten Arm. Von dort springt das Spielgerät zurück zu einem Mitspieler, der diesen ins Tor schießt. Der VAR überprüft nun gemäß Protokoll den Treffer und stellt fest, dass dieses Handspiel aufgrund des vom Körper weggestreckten Arms strafbar war. Deswegen empfiehlt der VAR dem Referee zur Begutachtung der Szene einen On-Field-Review. Der Schiedsrichter nimmt dabei das strafbare Handspiel wahr, erkennt den Treffer zu Recht ab und lässt das Spiel mit einem direkten Freistoß fortsetzen.“
Eigene Regelkunde vs. VAR-Begründung
Der ÖFB kommt also zu dem Schluss: Das Tor wurde zu Recht aberkannt. Diese Begründung hat nicht nur in der 90minuten.at-Redaktion und auf Nachfrage unter Regelexperten aus der Fußballszene für Verwunderung gesorgt, sondern auch unter den österreichischen Schiedsrichtern selbst.
Denn diese müssen Woche für Woche einen Regelkunde-Test mit zehn Fragen absolvieren. Einige dieser Fragen drehen sich genau um die Thematik des „mitschwingenden Arms“. Und all diese Beispiele der ÖFB-Regelkunde kommen zum gleichen Ergebnis: Es liegt kein strafbares Handspiel vor, wenn der natürlich mitschwingende Arm vom Spieler selbst getroffen wird (siehe Beispiel). So wie auch im Fall von Oliver Strunz.