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Warum Solet nicht gesperrt wurde [Exklusiv]

Das Topspiel Sturm Graz gegen Red Bull Salzburg sorgt auch Tage danach für Aufregung. Nachdem der Senat 1 Sperren ausgesprochen hat, fällt auf: RBS-Kicker Oumar Solet kam ohne Sperre davon. 90minuten.at klärt auf.

 

+ + 90minuten.at PLUS - Von Georg Sohler + +

 

Die Schlussphase beim Kracher zwischen Red Bull Salzburg und Sturm Graz war mehr als hektisch. Nach einem Foul von Lucas Gourna-Douath kam es zum Tumult. Jon Gorenc-Stankovič nahm sich den jungen Franzosen zur Brust, Rudelbildung, Oumar Solet griff bei dem Sturm-Spieler zu, Dimitri Lavalée leistete sich eine Tätlichkeit. Schiedsrichter Stefan Ebner stellte zunächst die ersten zwei Streithanseln mit Rot vom Platz, kurz darauf Lavalée. Oumar Solet wurde nicht bestraft, dafür Sturms Sportchef Andreas Schicker. Dieser monierte nach dem Spiel vor allem einen „Würgegriff“ von Solet.

Am Dienstagabend wurde dann die Entscheidung des Senat 1 veröffentlicht. Gourna-Douath erhält wegen unsportlichen Verhaltens zwei Sperre (davon eines Spiel bedingt), Gorenc Stankovič wird wegen der Tätlichkeit zwei Spiele gesperrt, Lavalée ebenfalls, wobei ein Spiel bedingt ist. Schicker bekam einen Monat Funktionssperre und 2.000 Euro Geldstrafe wegen Schiedsrichterkritik. Und der Salzburg-Abwehrspieler Solet? Nichts. Das bedarf einer näheren Betrachtung.

 

Der Fall Avdijaj

Denn es sorgte für Stirnrunzeln, da die Bundesliga-Gremien im Fall von Donis Avdijaj ja nachträglich tätig wurden. Dieser wurde nach dem Spiel zwischen Hartberg und Rapid vom Disziplinarankläger der Bundesliga beim Senat 1 angezeigt. Der Hartberg-Kicker hatte eine provokante Geste (Griff in den Schritt) gezeigt, die außerhalb des Wahrnehmungsbereichs des Schiedsrichters geschah und der VAR nicht mehr tätig werden konnte, da der Spieler bereits des Feldes verwiesen wurde. So steht es in der Aussendung. Einmal wird nachträglich gesperrt, ein anderes Mal nicht?

Ein Bundesliga-Sprecher erklärt die Szenen gegenüber 90minuten.at. „Der Schiedsrichter hat die Geste nicht gesehen. Weil er schon ausgeschlossen war, konnte der VAR auch nicht eingreifen“, wiederholt er noch einmal, „Der Disziplinarankläger kann auch nur tätig werden, wenn Schiedsrichter bzw. VAR eine Szene gar nicht sehen konnten – das war in diesem Fall gegeben.“ Die Sachlage bei Solet sei anders.

 

Der Fall Solet

Bei der Szene zwischen Solet und Gorenc-Stankovic konnte der Senat 1 nämlich gar nicht eingreifen: Zwar hatte der Schiedsrichter auch in diesem Fall nichts gesehen, aber, wie der ÖFB in einer Stellungnahme gegenüber der Bundesliga festhält, der VAR sehr wohl. Diese Szene wurde vom VAR überprüft, jedoch falsch wahrgenommen. Das ist eine falsche Schlussfolgerung, gilt aber als Tatsachenentscheidung. Die Bundesliga sagt dazu: „Tatsachenentscheidungen werden vom Senat 1 nicht noch einmal aufgegriffen.“

Übrig bleibt: Der VAR hat bei Solet eine Tatsachenentscheidung falsch getroffen. Das ist ärgerlich, es macht aber wohl wenig Sinn, nachdem es schon vier Schiedsrichter plus das Videoassistententeam gibt, in weiterer Folge alle möglichen Entscheidungen noch einmal im Nachhinein zu bewerten – so ärgerlich es sein mag, so verständlich ist es im Allgemeinen. Eine Tatsachenentscheidung auf dem Feld oder durch den VAR ist eben eine Tatsachenentscheidung – und somit hinzunehmen.

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