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ÖFB: VAR-Kritik in der Wortwahl überzogen

Der ÖFB hat die Wortwahl der Kritik am Video-Assistant-Referee (VAR) in einer Aussendung zurückgewiesen und gleichzeitig einen Fehler beim Salzburg-Match eingestanden.

In einer Aussendung hat der ÖFB heute auf die Kritik am VAR nach dem vergangenen Spieltag reagiert. Ohne Namen zu nennen, meinte der ÖFB in einer Aussendung, dass die "Kritik, die teilweise berechtigt, aber speziell in der Wortwahl überzogen und nicht nachvollziehbar war."

Vermutlich war damit Ex-ÖFB-Teamspieler Marc Janko gemeint, der auf Sky zu dem nicht gegebenen Elfmeter meinte: "Das ist für mich absolut unverständlich. Was ist das für ein Schiedsrichter, der sowas nicht gibt. Ist das ein Pop-Art Schiedsrichter? Haben sie den von der Straße hergeholt? Hat der nichts mit Fußball zu tun? Das kannst du keinen Fußballfan mehr erklären. Da fehlt mir absolut das Verständnis. Es wird langsam Zeit, dass wir was im Schiedsrichterwesen reformieren.“

"Es wäre aber auch wünschenswert, dass öffentliche Kritik im sachlichen Rahmen bleibt und nicht ins Persönliche abgleitet - und damit in keiner Weise mehr mit der Entscheidung am Spielfeld in Zusammenhang steht." - ÖFB

Die Aussendung des ÖFB im Wortlaut:

Nach den aus Schiedsrichter-Sicht sehr zufriedenstellenden Leistungen in den Spielrunden nach den Schulungswochenenden der Elite-Schiedsrichter Anfang September kam es am vergangenen Wochenende speziell beim Spiel Cashpoint SCR Altach vs. FC Red Bull Salzburg zu heftiger Kritik, die teilweise berechtigt, aber speziell in der Wortwahl überzogen und nicht nachvollziehbar war.

Eine sachliche Diskussion und Kritik bei regeltechnischen Entscheidungen ist vollkommen in Ordnung, es wird auch jede strittige Szene intern analysiert und Fehler wurden bisher und werden auch in Zukunft offen eingestanden. Alle Beteiligten arbeiten gemeinsam kontinuierlich an einer Optimierung.

Es wäre aber auch wünschenswert, dass öffentliche Kritik im sachlichen Rahmen bleibt und nicht ins Persönliche abgleitet - und damit in keiner Weise mehr mit der Entscheidung am Spielfeld in Zusammenhang steht.

Anbei die Darstellung zu den VAR-Entscheidungenl:

Cashpoint SCR Altach vs. FC Red Bull Salzburg


21. Minute: Check Tor/kein Tor

Der Verteidiger klärt den Ball auf oder hinter der Torlinie. Anhand der vorhandenen TV-Bilder gibt es keine Kameraeinstellung, welche zeigt, dass der Ball klar zur Gänze hinter der Torlinie war. Daher ist auch keine Intervention durch den VAR möglich. Dieser darf bekanntlich nur eingreifen, wenn eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung vorliegt. Die in der Halbzeitanalyse im TV gezeigten Bilder einer privaten Aufnahme sind für eine Entscheidungsfindung durch den VAR nicht relevant und dürfen dafür auch nicht herangezogen werden.

22. Minute: Check Strafstoß

Ein Altach-Verteidiger steigt dem Angreifer von Salzburg auf den Knöchel und bringt diesen dadurch zu Fall. Der Schiedsrichter lässt das Spiel mit der Begründung weiterlaufen, dass aus seiner Sicht der Salzburg-Akteur beim Spielen des Balles durch den langen Schritt bereits im Fallen war. Der VAR folgt dieser Aussage und bestätigt seine Wahrnehmung, welche nach Analyse der Bilder in diesem Fall aber falsch war. Für dieses klare Vergehen hätte es einen Strafstoß geben müssen. Der VAR hätte in dieser Situation eingreifen und dem Schiedsrichter einen On-Field-Review empfehlen müssen.

 

86. Minute: Check Rote Karte

Ein Salzburg-Spieler greift seinem Altacher Gegenspieler bei einem Disput unmittelbar nach einem Foulpfiff des Schiedsrichters mit der flachen Hand ins Gesicht und schiebt diesen weg. Der Referee entscheidet sich für eine Verwarnung für beide Spieler. Nach dem fälligen Check durch den VAR empfiehlt dieser dem Schiedsrichter einen On-Field-Review, da der VAR anhand der Bilder mehr als eine Unsportlichkeit wahrnimmt. Der Referee begutachtet die Bilder und bleibt bei seiner ursprünglich getroffenen Entscheidung, da die Intensität nicht hoch war und somit die Kriterien für eine Rote Karte nicht gegeben waren. Gemäß Regelbuch hat der Schiedsrichter korrekt gehandelt, da in diesem Fall von keinem Schlag und keiner hohen Intensität gesprochen werden muss.

Die entsprechende Passage im IFAB Regelbuch: "Ein Spieler, der ohne Kampf um den Ball einem Gegner oder einer anderen Person absichtlich mit der Hand oder dem Arm an den Kopf oder ins Gesicht schlägt, begeht eine Tätlichkeit, es sei denn, die eingesetzte Kraft war vernachlässigbar". 

Ergänzend Szenen aus weiteren Spielen:

LASK vs. TSV Egger Glas Hartberg

16. Minute: Check Strafstoß

Der LASK-Spieler nimmt den Ball im eigenen Strafraum mit seinem Oberarm oder mit seiner Brust an. Der Schiedsrichter lässt weiterspielen, da nach seiner Wahrnehmung der Ball mit der Brust gespielt wurde. Die TV-Bilder, welche dem VAR zur Überprüfung zur Verfügung stehen, geben keinen hundertprozentigen Aufschluss darüber, ob der Ball tatsächlich mit dem Arm oder doch mit der Brust gespielt wurde. Durch die fehlende Eindeutigkeit ist auch kein VAR-Eingriff vorgesehen. Der VAR handelte in dieser Szene gemäß den gültigen Vorgaben des VAR-Protokolls, welches besagt, dass eine Intervention nur nach einer eindeutigen Fehlwahrnehmung des Schiedsrichters stattfinden kann.

SK Rapid vs. FK Austria Wien

67. Minute: Check Penalty


Der Schiedsrichter entscheidet nach einem vermeintlichen Fußvergehen eines Austria-Verteidigers an seinem Gegenspieler im Strafraum auf Strafstoß. Der VAR begutachtet die Szene und empfiehlt dem Schiedsrichter einen On-Field-Review, da aus seiner Sicht kein strafbares Vergehen vorlag. Nach Überprüfung der Bilder durch den Schiedsrichter folgt dieser der Einschätzung des VAR, dass es sich um kein strafbares Vergehen handelt, welches den Strafstoßpfiff gerechtfertigt hätte. Diese Intervention und die folgende Revidierung der Entscheidung war richtig und wichtig, um den Spielverlauf und -ausgang nicht ungerechtfertigterweise zu beeinflussen.

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