OÖ-Liga führt infrastrukturelle Mindestanforderungen ein
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OÖ-Liga führt infrastrukturelle Mindestanforderungen ein

In der Bundesliga hat das Lizenzierungs-Handbuch 100 Seiten, in der Oberösterreich-Liga natürlich nicht. Infrastrukturelle Mindestanforderungen müssen die Klubs künftig dennoch erfüllen.

Ab der Saison 2023/24 müssen Vereine der viertklassigen Oberösterreich-Liga jene Mindestanforderungen hinsichtlich Infrastruktur erfüllen, die auch in der Regionalliga gelten. Das hat der OÖFV nun beschlossen. Die Klubs haben bis 1. März Zeit, die geforderten Unterlagen - 15 Seiten - einzureichen. Damit soll sichergestellt werden, dass Landesligisten in die drittklassige Regionalliga Mitte aufstiegen können. Zuletzt verweigerten Meister den Aufstieg in die dritte Liga.

Der Landesverband hat laut 'Oberösterreichische Nachrichten' auch Förderungen beschlossen: die Vereine erhalten eine Förderung von 30 Prozent der Gesamtkosten bis zu einer maximalen Höhe von 5.000 Euro für alle erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Erfüllung der A-Kriterien der Infrastruktur-Bestimmungen. Die Kriterien umfassen etwa die richtige Spielfeldgröße (90x60 Meter), einen Doiping-Kontrollraum, zehn Parkplätze oder überdachte Ersatzbänke für zwölf Personen - insgesamt als machbar. 

 

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