Wacker Innsbruck: Konkursverfahren offiziell eröffnet
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Wacker Innsbruck: Konkursverfahren offiziell eröffnet

Am 03.06.2022 wurde über das Vermögen der FC Wacker Innsbruck GmbH, Stadionstraße 1, 6020 Innsbruck ein Konkursverfahren am LG-Innsbruck eröffnet. (Text: Aussendung Kreditschutzverband von 1870)

Inwieweit die Verantwortlichen der Schuldnerin in der Lage sind, hier ein entsprechendes Planungspapier samt belastbarer Finanzierungszusagen vorzulegen, bleibt abzuwarten.

Klaus Schaller, KSV 1879

Laut dem Insolvenzeröffnungsverfahren sollen Passiva in Höhe von rund € 1.200.000,00 aufgelaufen sein.

KSV 1870

Der Verein FC Wacker Innsbruck hat seine Profi-Mannschaft, welche zuletzt in der zweiten österreichischen Spielklasse aktiv war, im Jahr 2016 in die FC Wacker Innsbruck GmbH ausgelagert. Daneben beschäftigt sich die FC Wacker Innsbruck GmbH mit dem Vertrieb von Fan- und Marketingartikeln. Geschäftsführer ist Kevin Radi, wobei Herr Radi nicht als Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen wurde. Alleingesellschafter ist der Verein selbst.

 

Insolvenzursache und weitere Details

Die Schuldnerin (Anm.: also Wacker) wurde im Jahr 2008 gegründet. Im Rahmen des Betriebes der Schuldnerin agiert seit 2016 die Fussball-Profi-Mannschaft unter der Bezeichnung „FC Wacker Innsbruck“. Der Insolvenzeröffnungsantrag wurde von dem Alleingesellschafter FC Wacker Innsbruck (Verein) eingebracht. Aufgrund einer fehlenden Unterschrift unter dem Insolvenzeröffnungsantrag verzögerte sich die Insolvenzeröffnung um zwei Tage. Die Einbringung des Antrages durch den Alleingesellschafter erfolgte aufgrund der fehlenden Eintragung der Geschäftsführung der Schuldnerin im Firmenbuch. Der letzte Jahresabschluss der Schuldnerin liegt zum 30.06.2020 (abweichendes Wirtschaftsjahr) vor. Die Bilanz zum 30.06.2020 weist im Vergleich zu jener aus dem Jahr 2019 eine bereits stark verringerte Eigenkapitalquote aus. Die Insolvenzverwaltung wird die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Schuldnerin bis zum Tag der Insolvenzeröffnung und die Ursachen des Vermögensverfalls im Detail zu untersuchen haben.

Klaus Schaller, KSV 1870 Regionalleiter West, analysiert nach Eintritt der Wirkungen der Insolvenzeröffnung die aktuelle Situation: „Der Insolvenzverwalter hat als eine der ersten Aufgaben zu prüfen, ob eine Fortführung des operativen Betriebes nach den Regeln der Insolvenzordnung überhaupt denkbar ist. Dabei spielen rein wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle. Inwieweit die Verantwortlichen der Schuldnerin in der Lage sind, hier ein entsprechendes Planungspapier samt belastbarer Finanzierungszusagen vorzulegen, bleibt abzuwarten. Auf Basis der dem KSV1870 vorliegenden Unterlagen ist vermutlich von einer sehr raschen Schließung des Unternehmens auszugehen.“

 

Fortbetrieb schwer vorstellbar

Im Vorfeld der Insolvenzeröffnung wurden bereits einige Probleme der Schuldnerin öffentlich diskutiert. Eine fehlende Spiellizenz für die kommende Saison, austretende Spieler und kaum liquide Mittel sprechen wohl dafür, dass es zu einer raschen Schließung des Betriebes kommen wird. Diese Schließung des Unternehmens hätte zur Folge, dass der Insolvenzverwalter - nach Maßgabe des Insolvenzrechts – alsbald sämtliche Vermögenswerte der Schuldnerin zugunsten der Insolvenzmasse veräußert. Auch im Insolvenzeröffnungsantrag ist ausgeführt, dass ein Fortbetrieb und den aktuellen Parametern schwer vorstellbar ist.

Mit der Insolvenzeröffnung sind sohin nicht mit einem Schlag sämtliche Unsicherheiten aus dem Weg geräumt. Durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters ist aber gewährleistet, dass alle insolvenzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Es bleibt abzuwarten, welche Schritte der Insolvenzverwalter – nach einer raschen und objektiven Prüfung der wirtschaftlichen Situation – setzen wird. Aus der Sicht der Gläubiger ist das Thema von möglichen Haftungen von aktuellen und früheren Organen der Schuldnerin von Interesse. Dabei wird der Insolvenzverwalter zu erheben haben, zu welchem Zeitpunkt die Insolvenzvoraussetzungen bei der Schuldnerin bereits eingetreten waren. Die österreichische Insolvenzordnung normiert nämlich für die für ein Unternehmen verantwortlichen Personen eine Insolvenzantragspflicht binnen einer Frist von längstens 60 Tagen ab Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Kommt eine in der Verantwortung stehende Person ihrer Antragspflicht nicht nach, kann unter gewissen Voraussetzung eine persönliche Haftung für den den Gläubigern zusätzlich entstandenen Schaden entstehen.

 

Insolvenzverwalter ist erfahrener Experte

Es ist davon auszugehen, dass der bestellte Insolvenzverwalter, welcher ein erfahrener Experte im Insolvenzrecht ist, diesbezügliche detaillierte Prüfungen anstellen wird. Ebenso wird der Insolvenzverwalter im Detail zu analysieren haben, welche wirtschaftlichen Verquickungen zwischen der nun insolventen GmbH und dem Verein FC Wacker Innsbruck bestehen. Hier wird insbesondere die Frage zu klären sein, ob und falls ja, in welcher Höhe es wechselseitige Haftungen für Verbindlichkeiten gibt. Denkbar ist natürlich auch, dass unter Umständen der eine Rechtsträger gegenüber dem anderen Rechtsträger Forderungen in den Büchern stehen hat.

Über die Höhe der bei der Schuldnerin aushaftenden Verbindlichkeiten lässt sich im Moment vom KSV1870 keine seriöse Aussage treffen. Laut dem Insolvenzeröffnungsverfahren sollen Passiva in Höhe von rund € 1.200.000,00 aufgelaufen sein. Es bleibt abzuwarten, ob diese Einschätzung tatsächlich zutrifft. In der Prüfungstagsatzung wird sich letztlich zeigen, welche Forderungen von Gläubigern bei Gericht angemeldet wurden. Ab sofort können Gläubigerforderungen bis zum 13.07.2022 (gerichtliche Anmeldefrist) über den KSV1870 angemeldet werden. Mail: insolvenz.innsbruck@ksv.at Insolvenzverwaltung: Zur Masseverwalterin wurde Dr. Herbert Matzunski Rechtsanwalt bestellt. 

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