Die Transfersperre des SKN St. Pölten bleibt aufrecht
Die von der FIFA Ende letzten Jahres verhängte Transfersperre für zwei Transferperioden bleibt aufrecht. (Text: SKN St. Pölten)
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat mit der auffallend formalistischen Begründung, die FIFA sei auf der ersten Seite des Einspruches nicht ausdrücklich als „beklagte Partei“ bezeichnet worden, eine inhaltliche Entscheidung darüber verweigert, ob beim Transfer des Spielers Keita ein Fehler begangen wurde.
Die Rechtsberater des Vereines haben die FIFA im Einspruch nicht ausdrücklich als „beklagte Partei“ bezeichnet, weshalb der Einspruch ohne weitere inhaltliche Klärung des Sachverhaltes abgewiesen wurde. Der Bundesligist musste mehr als acht Wochen auf dieses Urteil des Schiedsgerichtes warten.
Ungeachtet dessen endet die Transfersperre des SKN mit Ablauf der gegenwärtigen Transferzeit. Ob vertragslose Spieler bereits ab 2. September angemeldet werden können wird noch zwischen dem spusu SKN, ÖFB und FIFA geklärt, weil die Bestimmungen nicht eindeutig sind.
General Manager Andreas Blumauer: „Das Urteil des CAS müssen wir jetzt leider so zur Kenntnis nehmen. Eine Berufung beim Schweizer Bundesgerichtshof, das letzte mögliche Rechtsmittel, werden wir nicht anstreben. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass wir nichts Falsches getan haben, das wurde uns von unseren Beratern auch bestätigt. Uns ist die Problematik der Beweislastumkehr zum Verhängnis geworden, dh. wir konnten gegenüber der FIFA offenbar nicht ausreichend beweisen, nicht schuld zu sein. Alle unsere neuerlichen Argumente und Beweise bei der CAS-Anhörung sind nun aufgrund dieser Formalentscheidung aber ohnehin obsolet. Für uns gilt es jetzt den Blick in die Zukunft zu richten und das Beste aus dieser Misere zu machen. Wir haben ja schon bei der Verpflichtung unseres neuen Trainers die Thematik der Sperre klar ausgesprochen. Alexander Schmidt ist von der Qualität des aktuellen Kaders überzeugt. Die Spieler können nun dieses Vertrauen des Trainers rechtfertigen.“
Der Fall Keita im Rückblick: Ende des letzten Jahres hat der Weltfußballverband FIFA dem spusu SKN St. Pölten eine Transfersperre für zwei Perioden auferlegt. Grund hierfür war ein Rechtsstreit des Spielers Alhassane Keita mit dem zypriotischen Verein Ermis Aradippou. Kejta war im August 2016 von Aradippou zu den Wölfen gewechselt. Die Verantwortlichen des zypriotischen Vereines haben Keita geklagt, weil diese behaupten, der Spieler habe zum Zeitpunkt des Übertritts zum SKN noch einen gültigen Vertrag gehabt.
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