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Derbykessel: Urteil da, Rapid-Fans teilweise im Recht

Laut Rechtsanwalt Christian Podoscheck wurde den Maßmahme-Beschwerden der Rapid-Fans in 35 von 47 Punkten stattgegeben.

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Rund 1.300 Rapid-Fans wurden vor dem Dezember-Derby stundenlang von der Polizei fest gehalten. Dagegen wurde Maßnahmenbeschwerde erhoben, der Prozess endete heute, Freitag. Wie die Tageszeitung "Heute" berichtet, wären etwa vier bis fünf Stunden angemessen gewesen, um die Identitätsfeststellungen durchzuführen. Die letzten fanden bekanntlich nach sieben Stunden statt. Auch Wegweisungen wären nicht gesetzeskonform.

 

Keine grundsätzliche Kritik

Der Fanmarsch wäre keine angemeldete Veranstaltung gewesen, meinte der Richter. Man verweist darauf, dass eine nicht-angemeldete Veranstaltung nicht aufgelöst werden kann. Auch der Einsatz von Pyrotechnik und Aggressivität wird angeführt. Am Reumannplatz hätte die Exekutive quasi kapitulieren müssen, rund 50 Rapid-Anhänger hätten zudem, um Dominanz zu zeigen, "gegen eine Wand des Amalienbades uriniert". Unter der Südosttangente wären zudem zwei Bierdosen und Rückstände von Pyrotechnik gefunden worden. Eine Gemeingefährdung hätte somit vorgelegen. 

Wären die Identitätsfeststellungen im Stadion bei "angenehmeren" Bedingungen vorgenommen worden, hätte es zwar kürzer gedauert, aber der Richter bemängelte quasi lediglich die Dauer der Festhaltung. Anwalt Podoschek twitterte weiters, der mittlerweile Ex-Innenminister Kickl hätte falsch gelegen, dass sich die Polizei auf "Punkt und Beistrich" an den gesetzlichen Rahmen gehalten hätte. 

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