Transfersperre für SKN St. Pölten bestätigt
Wie der spusu SKN St. Pölten am Mittwoch mitteilt, bleibt die Transfersperre der FIFA aufrecht. Nun will man den internationalen Sportgerichtshof CAS anrufen.
Die Stellungnahme des SKN St. Pölten im Wortlaut:
Die von der FIFA verhängte Transfersperre für unseren spusu SKN St. Pölten bleibt aktuell aufrecht. Dies bedeutet, dass die Wölfe in dieser Transferperiode definitiv keine Spieler mehr verpflichten können. Grund für diese Sperre ist der „Fall Keita", der zum Zeitpunkt der Verpflichtung durch den spusu SKN im August 2016 versicherte und bestätigte, keinen laufenden Vertrag mit einem anderen Klub zu haben. Der abgebende Verein aus Zypern erstattete Anzeige bei der FIFA, da Keita zum Zeitpunkt des Wechsels angeblich noch einen Vertrag hatte. Im Verfahren bei der FIFA, nach seiner berechtigten Entlassung durch den SKN, dürfte der Spieler Keita behauptet haben, der SKN habe ihn zum Vertragsbruch angestiftet. Dies ist eine Unwahrheit, die (bisher) nicht widerlegt werden konnte, weil man laut Rechtsmeinung beweisen müsste, dass man etwas nicht getan hat.
Der Anwalt des Vereins, Dr. Anton Hintermeier, sieht die Problematik in der sogenannten Beweislastumkehr, welche die FIFA in Fällen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung in Folge des Bosman Urteils zur Anwendung bringt. Dies bedeutet im Fall Keita, dass der spusu SKN beweisen muss, dass er am Vertragsbruch des Spielers nicht beteiligt war, bzw. diesen dazu nicht verleitet hat. Anwalt Anton Hintermeier: „Mit dieser Regelung wurde allerdings auch in Kauf genommen, dass dadurch der fundamentale Rechtsgrundsatz „im Zweifel für den Angeklagten" in sein Gegenteil verkehrt wurde. Naturgemäß ist es aber extrem schwer, bzw. manchmal auch unmöglich, zu beweisen, dass man etwas nicht getan hat. Im Gefolge des „Bosman - Urteiles" hat die FIFA ein extrem strenges Reglement für den Transfer von Spielern erlassen. Nachdem Spieler auf Grund dieses Urteiles nicht mehr an ihren (bisherigen) Verein gebunden waren, bis dieser sich mit einem anderen Verein über einen Transfer des Spielers geeinigt hatte, wollte man verhindern, dass Spieler während eines laufenden Vertrages von anderen Vereinen abgeworben und somit zum Vertragsbruch angestiftet werden."
Der spusu SKN St. Pölten wird diesen Fall zum internationalen Sportgerichtshof CAS bringen, dies wird jedoch erst nach Ende der Winter-Transferperiode vonstattengehen. General Manager Andreas Blumauer zu aktuellen Lage: „Die gegenwärtige Situation ist für uns selbstverständlich sehr enttäuschend, da wir uns in Zusammenhang mit dieser Thematik nichts zu Schulden haben kommen lassen. Wir werden jetzt aber weiter versuchen, damit entsprechend ruhig umzugehen und überlegt die nächsten Schritte setzen. Wir bemühen uns in Zusammenarbeit mit unseren Anwälten den Sachverhalt innerhalb der nächsten Wochen in unserem Sinne zu lösen. Inhalte bzw. weitere Details können aufgrund des laufenden Verfahrens nicht bekannt gegeben werden. Fakt ist, dass der Transfer damals völlig unbedenklich abgelaufen ist und auch eine Spielgenehmigung durch die FIFA erteilt wurde. Mit unrichtigen und belastenden Aussagen in diesem Zusammenhang konnte niemand rechnen. Wir sind bestrebt mit nationalen und internationalen Anwälten diese für den Klub unangenehme Situation im Hinblick auf den gesamten Verein möglichst rasch zu bereinigen. Die Sperre betrifft letztendlich ja alle Teams des Vereines und nicht nur die Kampfmannschaft."