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Bundesliga zu bundesweiten Stadionverboten: „Die Umsetzung in allen Zuschauerbereichen stellt eine Herausforderung für die Klubs dar“

Ein Beitrag in der Kronen Zeitung sorgte gestern für Aufsehen: Hatte der Becherwerfer von Liebenau bereits Stadionverbot? 90minuten.at hat bei der Bundesliga nachgefragt.

Nachgehakt von Georg Sander

 

"Wir können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft darüber geben, ob der Werfer ein Stadionverbot hat oder nicht", heißt es vonseiten der Bundesliga gegenüber 90minuten.at. Für den mutmaßlichen Becherwerfer gilt die Unschuldvermutung. Generell ist die Weitergabe der Verbote an die Vereine heikel, ein Foto darf beispielsweise nicht übermittelt werden. Ob so ein Stadionverbot überhaupt exekutierbar ist? Hier treffen eben der Willen der Vereine und, in dem Fall datenschutz-, rechtliche Vorgaben aufeinander. Eine lückenlose Kontrolle wäre nur möglich, würden sich alle Fans registrieren lassen, was ein zu hoher Aufwand wäre und bei den meisten Fans wohl auf Ablehnung stöße. Die Liga verweist aber auf den Umstand, dass die aktuell rund 100 aufrechten Stadionverbote bei weit über einer Million Stadionbesucher grundsätzlich eingehalten werden. "Die Heim- und Auswärtsordner der Klubs können das in den Fankurven gut exekutieren. Das System funktioniert, weil es auch darum geht, den Betreffenden aus seinem Umfeld heraus zu lösen", heißt es weiter. Wer gegen ein Stadionverbot verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.

  

Unterschiedliche bundesweite Stadionverbote

Bundesweite Stadionverbote können von zwei Stellen ausgesprochen werden: vom ÖFB auf zivilrechtlicher und vom Gericht auf strafrechtlicher Grundlage. Früher sprach der Senat 3 die Stadionverbote aus, nun ist es eben der Verband. In der Stadionverbotsverordnung sind unter § 6 verschiedenste Verhaltensweisen aufgelistet, die zu einem ÖFB-Stadionverbot führen. Einerseits Dinge, wie aggressives Verhalten oder auch klar strafrechtliche Vergehen, wie etwa Körperverletzung. Wird ein Stadionverbot vom Gericht ausgesprochen, unterstützt die Polizei bei der Umsetzung und auch der Umfang des Stadionverbots kann sich erhöhen. Das heißt, der Betroffene muss beispielsweise 500 Meter Abstand halten. Bei einem Verstoß drohen logischerweise härtere Konsequenzen und eine mit dem Stadionverbot ausgesprochene bedingte Haftstrafe kann geltend gemacht werden.

 

Es funktioniert

Ansonsten kann die Liga die Stellungnahme des SK Sturm bekräftigen: "Die Thematik bewegt sich durch die geltenden Datenschutzbestimmungen in einem eng vorgegebenen rechtlichen Korsett, die Umsetzung in allen Zuschauerbereichen stellt eine Herausforderung für die Klubs dar, wenn die betreffende Person dem Klub nicht persönlich bekannt ist. Ein Stadionverbot kann also durchaus umgangen werden, außer man ist so dreist, sich seine Karte auf seinen Namen zu kaufen und dann auch noch negativ aufzufallen. Ob in diesem Zusammenhang die Medienberichte bezüglich des Stadionverbotes des Becherwerfers stimmen, ist nicht zu bestätigen - vor allem auch, und das sagt Sturm - weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

 

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