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Ashley Barnes: So einfach ist die Einbürgerung nicht

Der Name Ashley Barnes geistert seit Jahren durch die Hirne der Fans des Nationalteams. Nun auch wieder, wie Peter Schöttel bei spox.com jüngst bestätigte. 90minuten.at hat nachgeforscht, wie es mit einer Einbürgerung aussieht.

Nachgehakt hat Georg Sander

 

150 Spiele in Englands zweithöchster Spielklasse, 86 in der Premier League. 43 Tore und 19 Assists stehen auf der Habenseite des Offensivspielers Ashley Barnes. Er kickte für Plymouth, Torquay, Brighton and Hove Albion und steht einerseits derzeit beim FC Burnley unter Vertrag, andererseits am Zettel größerer Klubs. Chlesea soll den 28-Jährigen laut Sky Sport News als Backup für Alvaro Morata haben wollen. Warum geistert der Name nun herum? Weil er eine österreichische Großmutter hat und 2008 deswegen 17 Minuten für das U20-Nationalteam spielte und stets betonte, gerne für Österreich spielen zu wollen.

 

Personalie besporchen, Sachlage schwierig

Letzte Woche bestätigte Peter Schöttel bei spox.com, dass man sich Barnes ansehen wolle: "Franco und ich haben die Personalie Ashley Barnes besprochen und wir werden da gewissenhaft vorgehen." Auf Anfrage von 90minuten.at bestätigte der ÖFB diese Woche den Bericht und verwies darauf, dass man noch sehr früh in der Planung wäre, Trainer Foda und Sportdirektor Schöttel Barnes erst einmal beobachten müssen. Eine Einbürgerung wäre aber nicht so einfach.

 

Einbürgerungen sind in Österreich eine schwierige Sache. Das bestätigte Barbara Reinwein von der MA35, der in Wien für Einbürgerungen zuständigen Magistratsabteilung, gegenüber 90minuten.at: "Alleine die Tatsache, dass es Verwandte - in diesem Fall die Großmutter - mit österreichischer Staatsbürgerschaft gibt, ist im Staatsbürgerschaftsrecht kein ausreichender Grund, jemanden einzubürgern."

 

Fahrplan

Die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen sind sehr streng. So muss man etwa zehn Jahre in Österreich ununterbrochen aufhältig sein oder möglicherweise auf die bisherige Staatszugehörigkeit verzichten. Reinwein verweist aber auf § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes, der besagt, dass alle Voraussetzungen quasi ersetzt werden können, wenn "wenn die Bundesregierung bestätigt, daß die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt."

 

Das müsste eben nachgewiesen werden. "Die Entscheidung, ob Leistungen im außerordentlichen Interesse der Republik liegen, fällt mittels Ministerratsbeschluss die Bundesregierung", so Barbara Reinwein abschließend. Dabei könnte der fußballbegeisterte Sportminister und Vizekanzler Heinz-Christian Strache sicherlich helfen.

 

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