"Während unsere Instanzen gemeint haben, dass die Budget-Darstellung nicht vollständig ist, hat das Ständige Neutrale Schiedsgericht das anders gesehen, wonach meines Erachtens nach die Gleichbehandlung der Klubs nicht gewährleistet ist."
90minuten.at: Können Sie als Bundesliga-Vorstand diese Entscheidung aus rechtlicher Sicht nachvollziehen, auch wenn es nicht Ihrer Meinung entspricht?
Herovits: Nein, unseres Erachtens ist es nicht nachvollziehbar. Es ist auch der Satz gefallen: Es ist ein spezieller Einzelfall. Wir werden natürlich noch die Beschlussausfertigung, die erst in ein paar Wochen zu erwarten ist, eingehend analysieren und schauen, welche Schrauben wir künftig drehen müssen. Eines hat sich jetzt schon gezeigt, dass wir den Verfahrensablauf aus zeitlicher Sicht, auch wegen der künftigen Play-Off-Spiele, anders gestalten müssen.
90minuten.at: Dem Vernehmen nach wurden gestern noch Unterlagen nachgereicht. Das ist laut Regularien nicht vorgesehen. Warum wurde das dennoch zugelassen?
Herovits: Das Schiedsgericht hat dies dezidiert angeordnet. Da gibt es zwei Sichtweisen: Einerseits ist dies eine Neuerung der Unterlagen, andererseits – und so hat es das Schiedsgericht gesehen – ist es eine Werterhellung. Es war also eine Konkretisierung eines Dokuments, das in der Lizenzierung bereits dabei war.
90minuten.at: Ein Punkt, warum Hartberg die Lizenz bekommen hat, ist wohl auch, dass die Auslagerung des Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft in den Lizenzierungsregeln in Punkto Zeitpunkt zwei Mal unterschiedlich formuliert wird. Einmal mit der Frist bis 15. März (Lizenzabgabe) und einmal so, dass es reicht, wenn es irgendwann in der Saison passiert.
Herovits: Der Senat 5 hat in der zweiten Instanz erläutert, worum es sich bei der zweiten Formulierung (Anm., dass es reicht irgendwann in der Saison auszulagern) handelt. Und zwar ist das ein Relikt aus der Vergangenheit, denn früher war die Ausgliederung bekanntlich nicht zwingend. Im Endeffekt war dieser Punkt aber nicht ausschlaggebend, warum Hartberg die Lizenz doch bekommen hat, sondern eher die Interpretation der Ausgliederung als verbesserungsfähiges Kriterium und die Werterhellung mit den vorher bereits besprochenen nachgereichten Dokumenten.
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