ballesterer #95: Das Recht der §tärkeren
Polizei und Justiz setzen weiterhin auf den Vorwurf Landfriedensbruch, um auffällige Fußballfans massenhaft vor Gericht zu stellen. Nur zögerlich reagiert die Politik mit Kritik auf diese Entwicklung, deren Folgen die gesamte Gesellschaft zu interessieren
„Es ist doch völlig egal, was wir hier sagen und wie wir hier auftreten.“ Eine Gruppe von Angeklagten steht im Gangbereich des vierten Stocks im Wiener Landesgericht und diskutiert über den richtigen Dresscode vor Gericht. Ein Angeklagter ist in besonders legerer Bekleidung zum Prozessauftakt erschienen: grauer Pullover, beige Chinos und schwarze Sportschuhe. Er und 28 weitere Rapid-Fans werden beschuldigt, sich nach dem Freundschaftsspiel gegen den 1. FC Nürnberg im September 2013 an Auseinandersetzungen mit Ordnern und der Polizei beteiligt zu haben. Die Stimmung unter den Angeklagten ist schlecht. „Seit gestern brauchen wir uns eigentlich keine Hoffnungen mehr machen“, sagt der lässig gekleidete Fan. Gestern, das war der 22. Juli 2014, an dem das medial wohl umstrittenste Urteil des heurigen Jahres erging.
Der linke Aktivist Josef S. wurde nach seiner Teilnahme an der Demonstration gegen den rechten Akademikerball erstinstanzlich verurteilt. Die Website des Magazins Der Spiegel kommentierte die Entscheidung mit der Schlagzeile „Schuldspruch aus Mangel an Beweisen“. Von kafkaesken Zuständen in der österreichischen Justiz war auch in anderen Medien die Rede – nicht zuletzt wegen des Delikts, das sie gegen den Angeklagten in Stellung gebracht hatte: Landfriedensbruch. Laut Paragraf 274 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, „wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, dass unter ihrem Einfluss ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde“. Den 29 Rapid-Fans wird derselbe Gesetzesbruch vorgeworfen.
Der Fußballparagraf
Das Gericht tagt in einem Unterrichtsraum. Der für Prozesse mit derartig vielen Angeklagten besser ausgestattete Große Schwurgerichtssaal wird gerade renoviert. Rechtsanwalt Lukas Kollmann beginnt sein Eröffnungsstatement mit einer grundsätzlichen Kritik an dem Paragrafen 274. Er sei dehnbar wie Gummi. Sein Kollege Manfred Arthofer nutzt die Eröffnung ebenfalls für eine politische Wortmeldung, er wendet sich nicht nur an die Richterin und die Schöffen, sondern speziell an die Medienvertreter und die anwesenden Prozessbeobachter. Er fordert eine breite öffentliche Diskussion über das Verfahren. Ein Wunsch, der nicht in Erfüllung geht. Waren die Zeitungen in den letzten Tagen noch voller Artikel und kritischer Kommentare zum Fall Josef S., wird der sogenannte Rapid-Prozess nur als Randnotiz behandelt.
Im Fußball hat der Landfriedensbruch kaum noch Neuigkeitswert. 2011 standen 85 Rapid-Anhänger vor Gericht, nachdem sie die aus Linz heimkehrenden Austria-Fans am Westbahnhof abgepasst hatten. Es folgten kleine Scharmützel mit der Polizei und fast durchgängig rechtskräftige Verurteilungen. Mit den Schuldsprüchen wurden in einem einzigen Prozess mehr Personen wegen Landfriedensbruchs verurteilt als bisher in der Zweiten Republik. Die Kriminalitätszahlen der Statistik Austria listen seit 1976 120 Verurteilungen wegen Paragraf 274 auf, fast alle betreffen Fußballfans.
Im Gerichtssaal stehen Schautafeln dichtgedrängt neben Richterin und Schöffen. Standbilder aus den Überwachungsvideos der Polizei sind darauf geklebt, darüber steht mit Filzstift geschrieben: „Phase 1“, „Phase 2“, „Phase 3“. Die Anklageschrift folgt hier der Darstellung der Polizei, die schon am Tag des Freundschaftsspiels in ihrem Bericht diese Einteilung getroffen hatte. Nach einer missglückten Identitätsfeststellung an einigen Anhängern zogen sich die Beamten vor einer aufgebrachten Fanmenge in den Stadionbereich zurück: Phase eins. Wenige Minuten später kam es in der zweiten Phase zu Handgreiflichkeiten zwischen Fans und dem privaten Ordnerdienst, nachdem dieser plötzlich die Stadiontore versperrt hatte. Etwa eineinhalb Stunden später rückte die Polizei wegen einer Festnahme aus, es folgten die Ausschreitungen der Phase drei. Die Anklage wegen Landfriedensbruch bezieht sich auf alle drei Vorfälle, den Beschuldigten wird vorgeworfen, an mindestens einer Phase beteiligt gewesen zu sein.
Falsches Bewusstsein
Bei einer Verurteilung droht ein Strafrahmen von bis zu zwei, für eine führende Teilnahme gar von drei Jahren. Eine konkrete Tathandlung muss den Angeklagten nicht nachgewiesen werden, schon die bloße Teilnahme an einer Menschenmenge kann für einen Schuldspruch reichen, wenn der Vorsatz für eine Straftat aus der Gruppe heraus ersichtlich ist. „Ich muss nicht jedes Mitglied der Gruppe genau untersuchen, das ist ja gerade das Teuflische am Landfriedensbruch“, sagt Journalist Manfred Seeh. Seit 1992 schreibt er Gerichtsreportagen für Die Presse, zum ersten Mal hörte er 17 Jahre später beim Westbahnhof-Prozess von dem Delikt. „Damals wurde ein antiquiert wirkender Tatbestand ausgegraben und gegen Fußballfans in Stellung gebracht.“
Die Kritik am Paragrafen 274 konzentriert sich vor allem auf die schwammigen Formulierungen im Gesetzestext. Gegen eine Abschaffung des Gesetzes oder wesentliche inhaltliche Änderungen tritt Gerhard Jarosch in der Öffentlichkeit auf. Jarosch bekleidet mehrere Funktionen in und um die Justiz, die seinen Worten Gewicht verleihen: Er ist Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte, Standesvertreter derselben und außerdem, so sein offizieller Titel im Wiener Landesgericht, der Erste Staatsanwalt in Wien. „Ich will, dass dieser Paragraf im Wesentlichen so bleibt“, sagt er. Über Formulierungen könne man diskutieren, doch im wichtigsten Streitpunkt, dem Wörtchen „wissentlich“ in der Gesetzespassage, sieht Jarosch keinen Änderungsbedarf. Aber wodurch zeichnet sich diese Wissentlichkeit bei der Teilnahme an einer Zusammenrottung aus? Und wie kann sie vor Gericht bewiesen werden?
Strafbares Gestikulieren
„Wie kann man wissen, was in den Köpfen einzelner Mitglieder einer Menschengruppe vorgeht?“, sagt Journalist Seeh. Wohl gar nicht. Jarosch erklärt auf Nachfrage, es gebe eben keinen fixen Katalog an Punkten, die für eine Verurteilung erfüllt sein müssen, sondern je nach Fall spezielle Indizien. Doch geht man mit ihm einzelne Anzeichen durch, die in den bisherigen Prozessen zur Sprache kamen, hält er sie isoliert betrachtet nicht für ausreichend, um eine Verurteilung zu erwirken: „Gestikulieren, schimpfen oder das schlechte Benehmen mancher Leute auf Demonstrationen ist nicht strafbar“ – das umfasst, weiter gedacht, auch Gesten gegen die Polizei vor dem Hanappi-Stadion, wenn das Gericht sonst nichts in der Hand hat. Es müssen Jarosch zufolge also mehrere Indizien zusammenkommen, aber: „Allein die Wissentlichkeit, dass es zu Ausschreitungen kommt, zählt nicht.“
Dass seine Sicht im Widerspruch zu bisherigen Anklagen steht, findet der Staatsanwalt nicht. Es ist jedoch ein Eindruck, der sich aufdrängt – und sich wiederholt, wenn man bei der Polizei nachfragt. Genauer, bei Michael Lepuschitz, dem Vorsitzenden der Vereinigung der österreichischen Polizeijuristen und außerdem Polizeichef des 10. Wiener Gemeindebezirks. Auf die Frage, ab wann ein Verhalten in Zusammenhang mit dem Landfriedensbruch als wissentlich deklariert werden könne, sagt Lepuschitz: „Wenn ich dabei bin und mir denke, da könnte etwas passieren, und ich schaue mir an, was passiert, kann ich deswegen nicht verurteilt werden.“
Es geht um viel
„Warum sind Sie dort hingegangen?“, fragt die Staatsanwältin einen Beschuldigten. „Sie haben doch gesehen, dass da etwas passiert. Im Normalfall würde man sich doch in Sicherheit bringen.“ Die Befragungen gleichen sich bei den meisten Angeklagten – ebenso wie die Antworten. Meist habe es sich um Neugier gehandelt. Der Prozess zeigt: Unter den Verdacht des Landfriedensbruch zu geraten, kann sehr schnell gehen – die ersten beiden Phasen dauerten jeweils gerade einmal zwei Minuten. Ermittelt wurde von der Polizei zunächst sogar gegen zwei Mitarbeiter des SK Rapid.
Auch Jaroschs Erläuterungen machen nicht klarer, wie Staatsbürger sicher sein können, nicht als Verdächtige zu enden, nur weil sie im Umfeld von Ausschreitungen vor Ort waren. Auch wenn sich später das Bewusstsein als nicht strafbar und die Anklage als nicht haltbar herausstellt, gilt es zunächst, die teilweise immensen Kosten eines lange dauernden Verfahrens zu tragen – Anwalt Arthofer schätzt sie nach dem genormten Tarif für Rechtsanwälte auf rund 50.000 Euro für einen derart langen Prozess. Durch die vielen Gerichtstage verliert man unter Umständen auch noch den Arbeitsplatz. Wegen dieser Konsequenzen ist die Staatsanwaltschaft laut Strafprozessordnung verpflichtet, sich genau zu überlegen, wen sie anklagt. „Das darf man als Staatsbürger einfordern“, sagt Manfred Seeh. „Da geht es ja um viel.“
„Ich habe Bauchweh mit Bestimmungen, die durch die Justiz und die Behörden stark interpretierbar sind“, sagt auch Michael Ikrath. Von 2003 bis 2013 saß er für die ÖVP im Parlament, ab 2012 war er Justizsprecher seiner Partei. In seine Amtsperiode fiel auch die Entschärfung eines weiteren sogenannten Organsationsdelikts, des „Mafiaparagrafen“ 278a, der im Tierschützerprozess vor dem Gericht in Wiener Neustadt zur Anwendung kam. Nach Freisprüchen aller Angeklagten wurde das Gesetz reformiert. „Das Vorgehen der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft war weit überschießend. Und dasselbe trifft auch auf die Anwendung des Landfriedensbruchs zu“, sagt Ikrath. „In dem Augenblick, wo die Justiz nicht in der Lage ist, konkrete Straftatbestände nachzuweisen, nimmt sie Zuflucht auf allgemeine Bestimmungen.“ Dieses Vorgehen erklärt sich der ehemalige ÖVP-Justizsprecher mit dem massiven öffentlichen Druck, unter dem die Justiz stehe.
Fußball, nicht Opernball
Die mediale Berichterstattung nennt auch Michael Lepuschitz als einen Grund für die häufigeren Gerichtsverfahren gegen Fußballfans. Lepuschitz ist seit 1979 bei der Wiener Polizei, früher habe die Justiz den Fußball anders behandelt, sagt er: „Ich kann mich an Gespräche mit dem zuständigen Staatsanwalt vor zehn, 15 Jahren erinnern, wo dieser gemeint hat: ‚Wenn die sich am Wochenende in die Goschen hauen, ist das ihre Sache.‘“ Heute gebe es wesentlich mehr Verfahren und damit auch einen höheren Aufwand für seine Beamten, die unter anderem als Zeugen vor Gericht erscheinen müssen. „Es hält uns auf“, sagt Lepuschitz. Einen Landfriedensbruch haben er und seine Kollegen in Favoriten noch nicht angezeigt, obwohl es zwischen Gruppen von Austria- und Rapid- Fans durchaus Vorfälle gegeben habe. Lepuschitz nennt ein weiteres Tatbestandsmerkmal des Landfriedensbruchs, das nach der gängigen Judikatur erfüllt sein muss: Die Menge, die sich zusammenrottet, muss mindestens 100 Personen umfassen. Das sei bei besagten Vorfällen nicht gegeben gewesen. Und vielleicht auch nicht bei früheren Begebenheiten: „Wenn, wie am Westbahnhof damals, Menschen dazukommen und weggehen, und ich habe eine Phase, wo gerade nur 90 dort sind, dann ist der Tatbestand zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben.“
Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob gewalttätige Menschenmengen tatsächlich ein neues Phänomen darstellen, auch abseits des Fußballplatzes? Gesellschaftliche Auseinandersetzungen liefen in den vergangenen Jahrzehnten in Wien wesentlich militanter ab als heute. In den 1980er Jahren wurden um die besetzten Häuser in der Ägidigasse und Gassergasse heftige Schlachten mit der Polizei ausgefochten. Auf den jährlichen Demonstrationen gegen den Wiener Opernball fanden sich tausende Menschen ein, die sich trotz stundenlanger Auseinandersetzungen nicht freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzogen. Würde das Muster, das bei den Ermittlungen gegen Josef S. verfolgt wurde, auf diese Zeit angelegt, so hätten die Behörden damals schlichtweg vergessen, den Paragrafen 274 massenhaft zur Anwendung zu bringen. Thomas Prader, ein bekannter Anwalt der autonomen Szene in den 1980er und 1990er Jahren: „Es hat in dieser Zeit nie eine Anklage wegen Landfriedensbruchs gegeben.“ Auch Peter Margulies, einst Wiens bekanntester Aktivist gegen den Opernball und außerdem seit seiner Jugend bei den Spielen von Rapid, weiß von keinem solchen Prozess gegen die linke Szene zu berichten. Warum dies heute der Fall ist? „Ich würde behaupten, dass Fußballfans noch weniger Lobby haben als Linksradikale.“
Lesen Sie den gesamten Artikel in der aktuellen Ausgabe des ballesterer (Nr. 95 Oktober 2014). Seit 16. September österreichweit in den Trafiken sowie im deutschen und Schweizer Bahnhofsbuchhandel!
Inhalte des ballesterer Nr. 95 (Oktober 2014) – Seit 16. September im Zeitschriftenhandel und digital im Austria-Kiosk
SCHWERPUNKT: FUSSBALLFANS VOR GERICHT
Ein mittelalterlicher Paragraf bedroht die organisierte Fankultur
http://ballesterer.at/heft/thema/das-recht-des-staerkeren.html
„WENN WIR KEINE REFORM SCHAFFEN, HABEN WIR VERSAGT“
SPÖ-Justizsprecher Jarolim will den Landfriedensbruch reformieren
http://derstandard.at/2000005606053/Ich-wuerde-in-Berufung-gehen
GEFÄHRLICHE RÄUME
Kriminologin Kretschmann erklärt Polizeistrategien
http://www.ballesterer.at/heft/thema/gefahrenkontrolle.html
TIERSCHÜTZER, AKTIVISTEN, FUSSBALLFANS
Die größten Verfahren gegen organisierte Gruppen im Überblick
Außerdem im neuen ballesterer:
STURM-TIEF
Der Grazer Erstligaußball bleibt wechselhaft
„ICH BIN KEIN ZAUBERER“
Altach-Trainer Canadi im Interview
DAS NÖRDLICHSTE DERBY DER WELT
Reportage aus der norwegischen Kleinstadt Tromsö
http://www.ballesterer.at/heft/weitere-artikel/derby-am-eismeer.html
UNION ODER UNABHÄNGIGKEIT
Das schottische Referendum bewegt auch die Fans
http://www.ballesterer.at/heft/weitere-artikel/yes-oder-no.html
PREMIERE GEGEN MONTENEGRO
Österreichs EM-Quali-Gegner im Porträt
WIEGE IN DER MINE
Wie der Fußball nach Spanien kam
http://www.ballesterer.at/heft/weitere-artikel/die-hand-an-der-wiege.html
EINFALLSTOR DES WESTENS
Historikerin Braun forscht zum Fußball in der DDR
NORMIERTE STIMMUNG
Deutschlands Kurven wollen ihre Fahnen selbst wählen
http://www.ballesterer.at/heft/weitere-artikel/eine-fahne-ist-keine-waffe.html
FANS UND FILMEMACHER
Filmprojekte aus Dortmund, Duisburg und Düsseldorf
AUSWÄRTSSEKTORCHECK
Zu Gast beim Tabellenführer
WIR RUFEN KROATIEN
Unsere kleine Farm
http://www.ballesterer.at/heft/kommentare/unsere-kleine-farm.html
DR. PENNWIESER
Die Panikattacke
ZURÜCK IN DIE SIEBZIGER
Schöne Anzüge und schnelle Autos
LOST GROUND INÖNÜ
Blick über den Bosporus
GROUNDHOPPING
Matchberichte aus Deutschland, England und der Slowakei
http://www.ballesterer.at/heft/groundhopping/luton-town-fc-bury-fc.html