Foto: © GEPA 2018 / Juni

NV Arena: Vertrag zur Nutzung für Wiener Neustadt weiterhin aufrecht

Entgegen aller Behauptungen von SKN-Manager Andreas Blumauer hat St. Pölten offensichtlich den Nutzungsvertrag der NV Arena für Wiener Neustadt nicht aufgehoben. Ein Spiel der Wiener Neustädter sei dennoch nicht möglich.

Von Michael Fiala

 

Entgegen den Aussagen von SKN-Manager Andreas Blumauer - unter anderen auch gegenüber 90minuten.at - hat der SKN den Nutzungsvertrag der Wiener Neustädter für die NV Arena für die Wintersaison 2018/19 nicht widerrufen. Offensichtlich gibt es in diesem Bereich doch rechtliche Bedenken.

Den aufrechten Vertrag bestätigt Franz Stocher, Geschäftsführer im Sportzentrum Niederösterreich, der die NV Arena verwaltet im Interview mit der NÖN: „Der SKN St. Pölten ist seit 20.6.2012 Exklusivmieter der NV Arena. Das heißt, dass alle anderen Veranstaltungen in der NV Arena immer der Zustimmung vom Sportzentrum und vom SKN bedürfen.“ Diese Zustimmung sei laut Stocher weiterhin aufrecht und wurde weder vom Sportzentrum noch vom SKN St. Pölten aufgekündigt.

Im 90minuten.at-Interview meinte Blumauer am Mittwoch noch: „Der SKN St. Pölten nützt die NV Arena generell als Exklusivmieter. Dieses Recht haben wir im Fall von Wr. Neustadt weitergegeben und nehmen es jetzt wieder zurück.“

 

Durchführung der Matches dennoch nicht möglich

Stocher erklärt aber, dass man den SC Wiener Neustadt jedoch sämtliche Unterstützung zur Durchführung eines Spiels untersage, was Blumauer im 90minuten.at-Interview ebenfalls ankündigte. Stocher: „Ohne Unterstützung des SKN St. Pölten ist ein Spiel in der NV Arena nicht möglich. Das ist keine Einschätzung von mir, sondern eine Tatsache.“ Demnach wäre Stocher auch bereit, dies der Bundesliga so mitzuteilen.

Blumauer relativiert im NÖN-Interview zudem eine vor einigen Tagen getätigten Aussagen und meint: "Wir haben bei der Bundesliga lediglich bekanntgegeben, dass es unsererseits keinen Support geben wird." Inwiefern dieser Support teil des Vertrags zwischen Wr. Neustadt, SKN und der Betreibergesellschaft ist, ist unklar. Fraglich ist, ob die Support-Verweigerung auch zur Lizenzverweigerung führen wird.

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 „Das ist durchaus gedeckt“

Bereits am Mittwoch konfrontierte daher 90minuten.at SKN-Manager Blumauer mit der Frage, dass man doch die Durchführung eines Matches bis November auch ohne SKN-Personal erlernen könnte. Blumauer meinte darauf: „Das lassen wir aber nicht zu. Die Wiener Neustädter lassen wir nicht auf diese Dinge zugreifen.“ Auf mögliche rechtliche Konsequenzen meinte Blumauer im 90minuten.at-Interview nicht restlos von sich selbst überzeugt: „Wir haben das natürlich von unseren Juristen prüfen lassen und die haben gemeint, dass es keine Probleme geben sollte. Das ist durchaus gedeckt.“

Indes will die NÖN Signale vernommen haben, wonach Wiener Neustadts Präsidentin Katja Putzenlechner ans Aufgeben denkt, wenn der Senat 1 am Montag den Protest nicht zur Zufriedenheit von Wr. Neustadt entscheiden sollte und in weiterer Folge auf die 2. Instanz verzictet.

 

Fünf Anwälte für St. Pölten

Die St. Pöltener haben sich in der Zwischenzeit auf den Protest mit fünf Anwälten und einer 15-seitigen Stellungnahme vorbereitet. Einer der Anwälte, Anton Hintermeier, meint im NÖN-Interview: „Trotz zunächst unklarer und schwieriger juristischer Ausgangslage haben die Anwälte eine überzeugende Argumentationslinie gefunden, aus der sich eindeutig ergibt, dass der SKN St. Pölten alle Regeln und Bestimmungen des ÖFB und der Bundesliga exakt eingehalten und sich keinen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil verschafft hat. Damit ist eine Grundlage dafür geschaffen, dass der SKN nicht nur auf dem grünen Rasen, sondern auch auf dem „grünen Tisch“ verdient die Oberhand behalten wird.“

 

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