Causa Wisio: St. Pölten und Daxbacher gehen in die Gegenoffensive

Der SKN St. Pölten hat heute in einer Aussendung auf die massiven Vorwürfe rund um die Causa Wisio mit einer Aussendung reagiert:

 

Eine eigentlich ganz normale arbeitsrechtliche Auseinandersetzung des SKN St. Pölten mit zwei Vertragsspielern wird seit vielen Wochen von einer beispiellosen medialen Hetzkampagne gegen den SKN St. Pölten einerseits und ihren Cheftrainer Karl Daxbacher andererseits, betrieben durch die Spielergewerkschaft, begleitet.

 

Das zwingt meine Mandantschaft jetzt ihre eigene bisher geübte Zurückhaltung aufzugeben und ebenfalls an die Öffentlichkeit zu gehen, um einige Fakten ins rechte Licht zu rücken:

 

1.) Zwei Vertragsspieler des Vereines wollen schlicht und einfach mit gerichtlichen Mitteln durchsetzen und erzwingen, dass sie mit dem Kader der Bundesligamannschaft mittrainieren können, obwohl die sportliche Leitung bereits vor Wochen einstimmig entschieden hat, dass diese beiden Spieler nicht über die körperlichen und technischen Fähigkeiten für die oberste österreichische Liga verfügen und daher die Regionalligamannschaft (dritte Liga mit professionellen Trainern) verstärken sollen.

 

Der SKN St. Pölten hat selbstverständlich versucht, mit diesen beiden Spielern noch vor Saisonbeginn darüber das Einvernehmen zu finden. Man hat sich natürlich auch einem Schlichtungsversuch beim Senat 2 (Schlichtungs und Kontrollausschuss) der österreichischen Fußball-Bundesliga unterzogen und den Spielern auch dort ein großzügiges Vergleichsangebot unterbreitet. Dieses Angebot wurde von der Gewerkschaft abgelehnt, was auch bei der hochkarätig besetzten Schlichtungsstelle der Fußball-Bundesliga unverständliches Kopfschütteln ausgelöst hat.

 

Die fachkundigen Mitglieder der Schlichtungsstelle haben übrigens für den Rechtsstandpunkt des SKN St. Pölten als Arbeitgeber größtes Verständnis gezeigt. Einer dieser beiden Spieler, Herr Tomasz Wisio, hat in der Folge den Gerichtsweg beschritten. Ein Weg, der ihm selbstverständlich frei steht und in Österreich jedes Jahr in großer Zahl zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vollkommen üblich ist.

 

Wenn das im konkreten Fall von einer derartig einseitigen, ja geradezu bösartigen Hetzkampagne der Gewerkschaft begleitet wird (Vorwürfe wie „Ostblockmethoden“, Mobbing, Schikane, Terror) so ist das nicht nur unseriös und unwürdig, sondern kann eigentlich nur auf ein Profilierungs- und Eigenvermarktungsbedürfnis der Gewerkschaft und ihrer Vertreter zurückzuführen sein. Warum sonst sollte man Spieler bewusst an die Öffentlichkeit zerren und damit ihren Ruf in Frage stellen. Damit ist niemandem gedient.

 

Offenbar möchte man dadurch auch unzulässigen öffentlichen Druck auf den Arbeitgeber und die entscheidenden Gerichte ausüben. Jedenfalls kann sich ein objektiver Beobachter des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier weniger um das wohl dieser Spieler, sondern vielmehr um eine neue, wenn
auch fragwürdige, Form der Mitgliederanwerbung der Fußballergewerkschaft geht.

 

2.) Dabei ist hier eine durchaus interessante Rechtsfrage zu klären. Diese könnte man aber auch im Rahmen einer fairen und sachlichen juristischen Auseinandersetzung von österreichischen Gerichten klären lassen, ohne die andere Seite gleichzeitig öffentlich zu denunzieren.

 

Wenn die Gewerkschaft diesen Weg der gepflegten Auseinandersetzung gerade hier verlassen hat, wird das von meiner Mandantschaft sehr bedauert. In der Regel tritt dieses Phänomen dann auf, wenn jemand befürchtet, nicht die geeigneten und überzeugenden Argumente für seinen Rechtsstandpunkt zur Hand zu haben.

 

Meine Mandantschaft hat ihre überzeugenden Argumente beim Senat 2 und beim Landesgericht St. Pölten bereits vorgebracht und vertraut darauf, dass ihr Rechtsstandpunkt von den österreichischen Gerichten letztendlich als der richtige anerkannt werden wird. Jedenfalls findet in dieser Sache am 17.08.2016 beim Landesgericht St. Pölten eine erste Verhandlung statt, bei der möglicherweise in erster Instanz schon einmal eine Vorentscheidung getroffen werden wird.

 

Es geht in dieser Angelegenheit um die Frage, ob ein Spieler auf dem Rechtsweg erzwingen kann, am Training der ersten Mannschaft teilnehmen zu können, obwohl die sportliche Leitung ihn nicht für befähigt hält, an Bewerbsspielen der Mannschaft teilzunehmen.

 

Dass ein derartiger Eingriff in die Privatautonomie eines Arbeitgebers international durchaus üblich ist, hat in allerletzter Zeit der Startrainer José Mourinho bei Manchester United gezeigt, der keinen geringeren, als den deutschen Nationalspieler Bastian Schweinsteiger aus dem Kader und der Kabine der ersten Mannschaft verbannt hat. Würde man der Meinung der Gewerkschaft folgen, so könnte bald ein Geiger, gerichtlich erzwingen, mit den Wiener Philharmonikern proben zu dürfen, wenn er sich dafür selbst für geeignet hält.

 

Der Rechtsstandpunkt des SKN St. Pölten und seiner sportlichen Leitung ist daher keinesfalls unseriös oder unehrenhaft und für einen Durchschnittsbürger sicher nachvollziehbar, weshalb die öffentliche Hetze gegen den Verein, der nach dem erfreulichen Aufstieg ja alle (die besten) Kräfte sammeln muss, um den Klassenerhalt zu schaffen, vollkommen unangebracht ist.

 

3.) Dazu noch folgende Bemerkung:
Im Rahmen der Privatautonomie, der Freiheit des Eigentums und der freien Marktwirtschaft ist es jedem Arbeitgeber gestattet, Arbeiter oder Angestellte in seinem Betrieb nach ihren Fähigkeiten einzusetzen oder zu versetzen. Jeder höhere Angestellte kann kurzfristig dienstfrei gestellt werden und ist dann oft monatelang daran gehindert, seine Managementtätigkeit auszuüben, was seiner Position am Arbeitsmarkt erheblich schadet.

 

Im Lichte dieser arbeitsrechtlichen Selbstverständlichkeiten mutet es schon eigenwillig an, wenn gut bezahlte Fußballprofis gerade in diesem Punkt eine wesentlich bessere arbeitsrechtliche Position fordern, wie sie dem Durchschnittsbürger zukommt.

 

Gerade seit einem einschlägigen Urteil (Bosman) profitieren ja gerade Fußballprofis ganz erheblich davon, dass Ablösesummen nach Ablauf eines Vertrages von den Vereinen nicht mehr verlangt werden können. Diese ehemaligen Ablösesummen kommen jetzt zum Großteil den Spielern zu, welche die Vereine auch wesentlich leichter wechseln können. Dies wird andererseits damit gerechtfertigt, dass eine
Fußballerkarriere nur während einer überschaubaren Zeit möglich ist und auch mit höheren Risken verbunden ist als die Berufskarriere eines Durchschnittsbürgers.

 

Gleichzeitig aber den sozialrechtlichen Schutz eines Durchschnittsbürgers zu verlangen, bzw. sogar mehr, erscheint nicht angemessen. Das vom Antragsteller angestrebte Rechtsschutzziel würde die Privatautonomie eines Arbeitgebers in der freien Marktwirtschaft unangemessen einschränken.


Gerade unter diesen Umständen verwundert es uns sehr, wenn die Interessensvertretung des Antragstellers uns in den Medien „Ostblockmethoden“ vorwirft, während uns eigentlich die wirtschaftliche Einstellung des Antragstellers viel eher an ein Wirtschaftssystem erinnert, welches bis 1989 im Osten Europas mit
überschaubarem wirtschaftlichem Erfolg gepflogen wurde.


4.) Dass diese Aktion dem Interesse der Spieler dienen soll, kann man kaum noch glauben. Bei realistischer Betrachtung ist Tomasz Wisio, ein treuer und verdienter Spieler des SKN St. Pölten, nun sportlich und arbeitsrechtlich „erledigt“, zur Strecke gebracht von einer publicitysüchtigen Gewerkschaft oder sonstigen Beratern. Er ist ein bedauernswertes „Bauernopfer“ zur Durchsetzung fremder Interessen. Demgegenüber hätte die sportliche Leitung des SKN St. Pölten für diesen Spieler einen besseren Weg vorgesehen. Er sollte durch Einbindung in die zweite Mannschaft (Regionalliga) die Möglichkeit erhalten, sich positiv zu präsentieren, um trotz seines fortgeschrittenen Alters noch einige gute und lukrative Jahre in der
zweiten oder dritten österreichischen Liga spielen zu können.


5.) Zu meinem Mandanten Karl Daxbacher:
Es wird wohl Übereinstimmung darüber geben, dass Karl Daxbacher ein höchst anständiger und österreichweit geschätzter Fußballtrainer ist. Ihm vorzuwerfen, dass er einzelne Spieler mutwillig aus dem Kader drängt
(Mobbing), anstatt dafür zu sorgen, dass der bestmögliche Kader für den SKN St. Pölten zur Verfügung steht, richtet sich von selbst. Aus subjektiven Gründen diese Tatsache zu ignorieren, gibt aber niemandem das
Recht, die Reputation und das berufliche Fortkommen dieses verdienten Mannes des österreichischen Fußballs durch die bewusste öffentliche Verbreitung falscher Tatsachen zu gefährden. Hier besteht der dringende Verdacht der Kreditschädigung. Selbstverständlich kann man Herrn Daxbacher nicht vorwerfen, dass er es durch sein Training bewusst darauf anlegt, bei Spielern eine Verletzung oder Gesundheitsschädigung herbeizuführen, wie das gegenüber Medien behauptet wurde. Auffällig dabei ist, dass
ein entsprechender Brief des Anwaltes des Herrn Wisio mit solchen Behauptungen einige Medien früher erreicht hatte, als den Adressaten Karl Daxbacher (!!!).


Mein Mandant sollte offenbar auf diesem Weg unter Druck gesetzt werden, seine nach bestem Wissen und Gewissen getroffene Entscheidung über den besten Kader des SKN St. Pölten zu überdenken. Herr Daxbacher hat mich daher beauftragt, alle denkbaren strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Schritte gegen diesen Anwalt zu prüfen.


Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass gerade Karl Daxbacher sich besonders um den verdienten Spieler Wisio gekümmert hat. Er hat ihn bereits am Ende der letzten Saison darüber informiert, dass er ihn für den Kader in der obersten Spielklasse sportlich nicht mehr vorgesehen hat, hat ihm ein ehrenhaftes Abschiedsspiel angeboten und damit auch die Möglichkeit eröffnet, sich rechtzeitig einen Verein zu suchen, bei dem er noch berücksichtigt wird. Menschlich trifft es ihn daher sehr, wenn gerade dieser Spieler sich an einer solchen Verdrehung der Tatsachen beteiligt.


6.) Zum Abschluss:
Meine Mandantschaft wählt den Weg des Rechtsstaates. Bei Gericht wurden die entsprechenden Argumente deponiert, die Gerichte werden entscheiden. Meine Mandantschaft trägt solche Differenzen mit ihren Mitarbeitern nicht über die Medien und auch nicht unter der Gürtellinie aus.