Rapid reagiert mit Gutschein-Aktion auf verärgerte Fans
Rapid hat spät aber doch reagiert und bietet den betroffenen Rapid-Jahreskartenbesitzern der Sektoren C/D eine Gutscheinaktion für den Erwerb eines Tickets gegen Altach an. Bezüglich der Mitnahme von Fanutensilien gehen die Hütteldorfer jedoch auf Konfron
Nachdem der SK Rapid am Sonntag bekanntgegeben hat, dass die Abokarten für die Sektoren C/D laut Rapid-AGB gegen Altach ihre Gültigkeit verlieren und Fans stattdessen 15 Euro für ein Ticket der anderen Sektoren erwerben können, war die Aufregung in der Fangemeinde sehr groß. Einen Tag vor dem Match hat der Verein spät aber doch reagiert und bietet den Fans eine Gutscheinaktion an. In einer aktuellen Aussendung heißt es: Für die betroffenen Jahreskartenbesitzer, deren Ticket bekanntlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen am Mittwoch die Gültigkeit verliert, gibt es zudem positive Nachrichten. Wie nach Presseaussendung und Auskünften gegenüber Medien nunmehr gesichert ist, widersprechen kostenlose Ersatz-Eintrittskarten oder ähnliches nicht diesem Beschluss und haben nach Aussagen von Bundesliga-Vertretern auch keinerlei negative Auswirkungen auf künftige Beschlüsse des Senats bzgl Verfahren wegen widerrechtlich verwendeter Pyrotechnik. Der SK Rapid hat daher folgende weitere Vorgangsweise beschlossen: Den treuesten Anhängern der Heimfantribüne, die erfahrungsgemäß auch regelmäßig in den die zu 99 Prozent völlig schuldlos vom Urteil des Senat 1 betroffen sind, sollen in Summe keinerlei Zusatzkosten anfallen. Daher gilt die zusätzlich erworbene Eintrittskarte für den Sektor A beim Altach-Spiel im Sommer bei der Verlängerung der Jahreskarte für den Sektor C/D als Gutschein im Wert von 15 Euro! Der SK Rapid ist sicher, auch in der kommenden Saison, die die letzte im Prater vor dem Neubezug des Allianz Stadions sein wird, auf seine treuen Fans in der Heimfansektorkurve zählen zu können! Wichtig: Die Eintrittskarte vom Sektor A beim Mittwochs-Spiel aufheben, denn sie muss bei der Verlängerung vorgelegt werden, um entwertet werden zu können, damit der 15 Euro Preisnachlass auf die Jahreskarte für 2015/16 auch verrechnet werden kann! >>> Seite 2 - Rapid erlaubt Fahnen bis 1,3 Meter >>> Bezüglich der Verwendung von Fanutensilien hat der SK Rapid für das Altach-Spiel folgende Information ausgesendet: Im Rahmen des Spiels sind nach dem Beschluss des Senates neben der Sperre auch folgende Vorgaben vom SK Rapid umzusetzen, wie die Liga am Montagabend auch per Presseaussendung mitteilte. Zitat: "Es obliegt der Verantwortung des SK Rapid Wien dafür Sorge zu tragen, dass kein ´alternativer´ Heimfansektor´ - vergleichbar mit der ´Heimfankurve´ - in einem anderen Stadionbereich geschaffen wird. Demgemäß ist an diesem Spieltag insbesondere die Verwendung und Mitnahme von Fahnen, Doppelhaltern, Trommeln, Megaphonen, Plakaten und Transparenten durch Anhänger des SK Rapid Wien sowie das Anbringen eines Vorsängerpults im gesamten Stadion untersagt. Der SK Rapid Wien hat über Einlasskontrollen sicherzustellen, dass o.a. Fanutensilien nicht ins Stadion gelangen. Erlaubt sind lediglich Bekleidungsstücke, die auf eine Heimfanzugehörigkeit hinweisen, wie Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen), Oberbekleidungen oder Schals." Der SK Rapid nimmt diesen Beschluss nach dem Widerruf der bedingten Sperre des Heimsektors nach wiederholtem widerrechtlichen Einsatz von Pyrotechnik, von dem sich der Verein bereits wiederholt deutlich distanziert hat, zur Kenntnis und hat jedenfalls das Urteil des Strafsenats bezüglich der verhängten Sperre des Heimfansektors, das nicht zulässige Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien, umzusetzen. Allerdings vertritt der SK Rapid im Gegensatz zur lediglich in der Bundesliga-Presseaussendung und nicht im Beschluss angeführten Interpretation eine andere Rechtsauffassung betreffend Transparenten und Fahnen bis 1,3 Meter oder weniger als 2 cm Durchmesser und hat daher die Bundesliga wie folgt informiert: „Hinsichtlich Plakaten und Transparenten mit Übergröße, ist geregelt, dass diese unter die genannte Bestimmung fallen, wenn das Betreten des Spielfeldrandes oder der Umzäunung bei der Montage/Demontage erfolgt. Aus der Formulierung schließen wir, dass, wenn weder ein Betreten des Spielfeldrandes noch der Umzäunung stattfindet, die genannten Plakate und Transparente nicht unter die Bestimmung des § 17 Abs. 4 Bundesliga Sicherheitsrichtlinien fallen. Gleiches gilt für Fahnenstangen bis 1,3 m oder weniger als 2 cm Durchmesser, diese sind in § 14 lit i Bundesliga Sicherheitsrichtlinien ausdrücklich als "erlaubte Gegenstände" genannt."