Pyrotechnik: Bundesliga sperrt FAK-Fansektor
Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga fasste in seiner heutigen Sitzung folgende Beschlüsse. (Text: Presseinfo Bundesliga)
FK Austria Wien wird aufgrund von Verletzung der Veranstaltungsbestimmungen gem. § 116 ÖFB-Rechtspflegeordnung sowie dem gesetzlich verbotenen Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen gem. § 116a ÖFB-Rechtspflegeordnung beim Meisterschaftsspiel FC Admira Wacker Mödling – FK Austria Wien (25. Runde, 14.03.2015) mit einer Geldstrafe in Höhe von € 1.000 belegt. Für die pyrotechnischen Vorfälle beim Meisterschaftsspiel FC Red Bull Salzburg – FK Austria Wien (27. Runde, 04.04.2015) wird der FK Austria Wien gem. § 116a ÖFB-Rechtspflegeordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 1.500 belegt.
Zusätzlich wird die mit Beschluss vom 9. November 2014 auf Grund der Vorfälle beim letzten Wiener Derby im Ernst Happel Stadion bedingt nachgesehene Sperre des Heimfansektors widerrufen. FK Austria Wien hat die Möglichkeit gegen diesen Beschluss das Rechtsmittel des Protestes zu erheben. Die Sperre des Heimfansektors von FK Austria Wien (Tribüne Ost) würde beim nächsten Heimspiel nach verbandsinterner Rechtskraft des oben genannten Beschlusses vollzogen.
Neben der Sperre der Ost-Tribüne der Generali Arena obliegt es in diesem Fall der Verantwortung des FK Austria Wien dafür Sorge zu tragen, dass kein alternativer „Heimfansektor" – vergleichbar mit der „Heimfankurve" – in einem anderen Stadionbereich geschaffen wird. Demgemäß ist an diesem Spieltag insbesondere die Verwendung und Mitnahme von Fahnen, Doppelhaltern, Trommeln, Megaphonen, Plakaten und Transparenten durch Anhänger des FK Austria Wien sowie das Anbringen eines Vorsängerpultes im gesamten Stadion im gesamten Stadionbereich untersagt. Der FK Austria Wien hat über Einlasskontrollen sicherzustellen, dass o.a. Fanutensilien nicht ins Stadion gelangen. Erlaubt sind lediglich Bekleidungsstücke, die auf eine Heimfanzugehörigkeit hinweisen, wie Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen), Oberbekleidungen oder Schals.