Protestkomitee verringert Grödig-Strafe

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach fristgerechter Protesteinbringung die vom Senat 5 gegen SV Scholz Grödig verhängte Geldstrafe in Höhe € 70.000,-- mit Beschluss vom 28.04.2015 auf € 50.000,-- reduziert.

 

Die Geldstrafe gegen SV Scholz Grödig wurde auf Grund von Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen (vorübergehende Nichterfüllung des Lizenz-A-Kriteriums 7.4.2 Stadion/Verfügbarkeit) ausgesprochen. Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Österreichischen Fußball-Bundesliga abgeschlossen.

 

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann der SV Scholz Grödig innerhalb von 8 Wochen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.