Protestkomitee bestätigt Urteile zum Wiener Derby vom November
Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in seiner Sitzung vom 14. Jänner 2015 unter Vorsitz von Dr. Andreas Grundei und den weiteren Mitgliedern Dr. Andreas Jank, Mag. Kurt Temm und Mag. Walther Wawronek entschieden, dass den am 18.
Die betreffenden Beschlüsse des Senates 1 wurden demgemäß wie folgt inhaltlich bestätigt: Klubsanktionen FK Austria Wien und SK Rapid Wien werden aufgrund von "Verletzung der Veranstaltungsbestimmungen" gemäß § 116 ÖFB-Rechtspflegeordnung sowie der "missbräuchlichen Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen" gemäß § 116a ÖFB-Rechtspflegeordnung mit folgenden Sanktionen belegt: Der FK Austria Wien wird mit einer Geldstrafe von € 35.000,-, der SK Rapid Wien mit einer Geldstraße von € 25.000,- belegt. Zusätzlich wird der Heimfansektor beider Klubs für ein Spiel gesperrt, sofern der jeweilige Klub eine Sanktion wegen Verletzung von § 116a der ÖFB-Rechtspflegeordnung bis zum Ende der Saison 2014/15 erhält. Weitere Sicherheitsmaßnahme Darüber hinaus werden entsprechend § 12 der ÖFB-Rechtspflegeordnung als Sicherheitsmaßnahme bei den nächsten beiden Wiener Derbys – in Runde 24 in der Generali Arena sowie in Runde 33 im Ernst Happel Stadion – die jeweiligen Gästesektoren gesperrt. Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen. Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens haben beide Klubs die Möglichkeit, innerhalb von 8 Wochen nach Zustellung der jeweiligen Beschlussausfertigung Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einzubringen.