Nach Spielabbruch im Pokal: DFB wertet Match mit 2:0 für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes DFB hat das abgebrochene Pokalspiel zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig mit 2:0 für die Roten Bullen gewertet. Das Spiel ist am Montag in der 70. Minute abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter Martin

 

 

"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich", wird Hans E. Lorenz, Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, auf der Website des DFB zitiert

 

Lorenz weiter: "Das Angebot von RB Leipzig, mit einem Wiederholungsspiel einverstanden zu sein, ist als faire Geste zu werten, ändert aber nichts an der Entscheidung des Sportgerichts. Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein. Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine künftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht."

 

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