Grödig muss 70.000 Euro Strafe zahlen

Nach Wahrnehmung des Parteiengehörs von Klubvertretern des SV Scholz Grödig hat der Senat 5 (Lizenzausschuss) der Österreichischen Fußball-Bundesliga auf Grund von Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen (vorübergehende Nichterfüllung des Lizenz-A-Kriteriu

  Der Klub hat die Möglichkeit des Protestes, welcher innerhalb von drei Tagen angemeldet werden muss. Senat 5-Vorsitzender RA Dr. Thomas Hofer-Zeni: „Auf Grund des zuletzt erfolgten Verfügbarkeitsnachweises für die Red Bull Arena als Austragungsort für die Heimspiele von SV Scholz Grödig wurde das infrastrukturelle Lizenz-A-Kriterium Stadion/Verfügbarkeit nur vorübergehend nicht erfüllt, weshalb von einem Lizenzentzug bestimmungsgemäß abgesehen wurde. Ungeachtet dessen wurde durch die vorübergehende Nichterfüllung dieses Kriteriums der Meisterschaftsbetrieb beeinträchtigt. Die für 21. und 25.02.2015 angesetzten Bewerbsspiele der tipico Bundesliga konnten nicht stattfinden bzw. mussten verschoben werden. Diese Tatsache war für die Art und Höhe der Sanktion ausschlaggebend".   Der Antrag auf Nutzung der Keine Sorgen Arena Ried als Ausweichstadion wurde vom SV Scholz Grödig zurückgezogen. Die Heimspiele von SV Scholz Grödig finden bis auf Weiteres in der Red Bull Arena statt. Nach Fertigstellung der Umbauarbeiten des DAS.GOLDBERG-Stadion in Grödig kann der Klub beim Senat 3 den Antrag auf Zulassung stellen, um die Heimspiele wieder in Grödig auszutragen. >>> Zum Thema >>> Grödig pflegt das Dorfliga-Image