Bundesliga-Lizenzierung: Die wichtigsten Facts und Fragen
Jahr für Jahr müssen die Vereine der beiden höchsten Spielklassen um eine Lizenz für die kommende Saison ansuchen. Die wichtigsten Facts und Fragen zur Lizenzierung: Welche Termine müssen eingehalten werden, was hat sich im Vergleich zum Vorjahr geändert
1) Alle Termine zum Lizenzierungsverfahren 2015/16: Montag, 16. März 2015: Einreichfrist der Lizenzunterlagen für alle Klubs März / April 2015: Überprüfung der Unterlagen durch Lizenzadministration und Senat 5 Bis 30. April 2015: Entscheidung durch Senat 5 (1. Instanz), 10 Tage Protestfrist 11. Mai 2015: Ende der Protestfrist (bei Senat 5-Beschluss 30.04.) Bis 16. Mai 2015: Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Beschluss) Bis 29. Mai 2015: Entscheidung des Ständigen Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA >>> Seite 2 - Wesentliche Neuerungen im Vergleich zum Vorjahr >>> 2) Wesentliche Neuerungen im Vergleich zum Vorjahr:Die Übergangsregelungen für Lizenzbewerber aus den Regionalligen wurden gestrichen. Lizenzbewerber aus den Regionalligen müssen heuer bereits zum Zeitpunkt der Lizenzantragsstellung alle erforderlichen Kriterien entsprechend den für die Lizenzbewerber der Sky Go Erste Liga geltenden Anforderungen nachweisen – dies betrifft heuer erstmalig die sportlichen und personellen Kriterien (für die infrastrukturellen, rechtlichen und finanziellen Kriterien galten schon in den Vorjahren keine Übergangsregelungen). Weiters entfallen die Übergangsregelungen im Bereich Infrastruktur auch für Lizenzbewerber aus der Sky Go Ersten Liga, welche - für den Fall des möglichen Aufstiegs in die tipico Bundesliga - bis zum 30.04.2015 ein für die höchste Spielklasse zugelassenes Stadion (ggf. Ausweichstadion) nachweisen müssen. >>> Seite 3 - Die wichtigsten Fragen zur Lizenzierung >>> 3) Wichtigste Fragen zur Lizenzierung: Worin liegt das wesentliche Ziel der Lizenzierung?Primäres Ziel der Österreichischen Fußball-Bundesliga ist die sogenannte „Wettbewerbskontinuität", das heißt die Meisterschaft mit jener Anzahl der Klubs zu beenden, mit der diese begonnen worden ist. Hier geht es vor allem darum, den Stakeholdern (Fans, TV-Partner, Sponsoren, etc.) in geplanter Weise das Produkt „Österreichische Fußball-Bundesliga" anzubieten. Dies ist den letzten 12 Saisonen gelungen, mehr als 4.300 Meisterschaftsspiele konnten planmäßig durchgeführt werden. Um dieses Ziel zu gewährleisten konnte jedoch in Vergangenheit nicht jedem Antragssteller eine Lizenz erteilt werden. Ablauf des Lizenzierungsverfahrens:Die vom Klub eingereichten Unterlagen werden von der Lizenzadministration (d.s. der Lizenz-Manager und die Kriterien-Experten) nach dem Vieraugenprinzip und auf Basis der bestehenden Bestimmungen geprüft, wonach an das Entscheidungsgremium erster Instanz (Senat 5) Bericht erstattet wird. Hinsichtlich der finanziellen Kriterien gibt der vom Klub beauftragte Wirtschaftsprüfer seinen Bericht und sein Urteil über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Fortbestandsprognose des Klubs ab. Danach werden die Unterlagen und Prüfberichte von der Lizenzadministration der Bundesliga (inkl. Finanzexperten der KPMG) analysiert und dem Senat 5 berichtet, der Senat 5 trifft in Folge auf Basis der geltenden Bestimmungen die Entscheidungen. Ablauf der weiteren Instanzen:Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von zehn Tagen Protest beim Protestkomitee einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Lizenzbewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, sondern entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts. Risiken trotz positiver Lizenzierung:Prinzipiell kann niemand (weder Klub noch Prüfer noch Lizenzgeber) eine Fortbestandsgarantie (ab-) geben. Vom Plan (negativ) abweichende wirtschaftliche Entwicklungen können (trotz Lizenzerteilung bzw. laufender Kontrolle) eintreffen. Die Kontrollmechanismen des Lizenzgebers sollen das wirtschaftliche Handeln der Klubs einerseits unterstützen, aber auch möglichst frühzeitig auf Fehlentwicklungen hinweisen. Die Klubs sind jedoch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Die wirtschaftliche Basis wird ausschließlich von den Klubs und deren Management gelegt und von deren Wirtschaftsprüfern geprüft. Somit ersetzt das Lizenzierungsverfahren keinesfalls die wirtschaftliche Verantwortung der jeweiligen Klubführung.