Ligavorstand genehmigt Dietmar Hopp Mehrheitsübernahme bei TSG 1899 Hoffenheim
Der Ligavorstand hat Dietmar Hopp heute die Genehmigung erteilt, mit Wirkung zum 1. Juli 2015 die Mehrheit der Stimmrechte an der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH zu übernehmen. Nach Ansicht des Gremiums werden in diesem Fall die satzungsrec
Ausgangspunkt für die Entscheidung war die Vorgabe des Ständigen Schiedsgerichts nach einer Klage von Hannover 96, die Stichtagsbezogenheit bei Mehrheitsübernahmen außer Kraft zu setzen. Maßgeblich für die Bewertung des Hoffenheimer Antrages war das seit mehr als 20 Jahren bestehende erhebliche finanzielle Engagement von Dietmar Hopp sowohl für den Profi- als auch den Amateurfußball des Clubs. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung wurden insbesondere Dietmar Hopp zurechenbare Förderleistungen der Dietmar-Hopp-Stiftung gGmbH zugunsten des TSG 1899 Hoffenheim e.V. und der DH-Holding GmbH & Co. KG sowie ihrer Vorgänger-Gesellschaft zugunsten der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH berücksichtigt. Die "50+1"-Regel sieht die Stimmenmehrheit beim Mutterverein vor. Über Ausnahmen entscheidet der Ligavorstand auf Antrag in Fällen, "in denen ein Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat". Dem Vorstand steht dabei ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Ligaverbandes am 4. Dezember 2014 wurden Leitlinien zur Konkretisierung und Auslegung der Vorschrift vorgestellt.