Deutschland: 50+1 Regel gilt ab sofort auch Vereine

Um den Wettbewerb weiter bestmöglich zu schützen und Investoren-Beteiligungen auch künftig eine klare Grundlage zu geben, hat sich der Ligaverband im Rahmen der heutigen Mitgliederversammlung mit entsprechenden Konkretisierungen und Neu-Regelungen der Sta

Grundsätzlich bleibt es bei der statuarischen Regelung des Ligaverbandes, wonach bei Kapitalgesellschaften weiterhin die Stimmenmehrheit beim Mutterverein liegen muss. Ausgehend von der Umsetzung des Schiedsgerichtsurteils nach einer Klage von Hannover 96 hat der Ligavorstand nun entsprechende Entscheidungskriterien für die Erteilung von Ausnahme-Genehmigungen vorgelegt. Die in den Statuten für Mehrheitsübernahmen vorgesehene Bedingung der mehr als 20-jährigen ununterbrochenen und erheblichen Förderung wird auf diese Weise konkretisiert. Die Clubs beschlossen in diesem Zusammenhang, dass die Grundsätze der 50+1-Regel auch bei eingetragenen Vereinen Anwendung finden. Inwiefern diese Regel mit Hinblick auf den möglichen Aufstieg von RB Leipzig in Zusammenhang steht und eine konkrete Auswirkung hat, ist nicht bekannt. Mit Blick auf das komplexe Thema der mehrfachen Minderheitsbeteiligungen hat der Ligavorstand dem von einigen Clubs geäußerten Wunsch nach zusätzlichen Informationen und internen Beratungen entsprochen. Die Angelegenheit wird im Rahmen der kommenden Mitgliederversammlung behandelt.