Senat 5: Urteil in Causa LASK nach wie vor ausständig
Laut Bundesliga-Boss Christian Ebenbauer hätte im Juni ein Urteil in der Causa LASK hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen das Verbot von Dritteigentum an Spielerrechten vorliegen sollen. Doch der Senat 5 ist uneins.
Seit etwas mehr als einem Jahr kommt der LASK kaum zur Ruhe. Nach den verbotenen Trainings während der ersten Phase der Corona-Pandemie über Querelen beim Stadion-Neubau bis hin zu den Vorwürfen eines möglichen Verstoßes gegen das Verbot von Dritteigentum an Spielerrechten. Um letztere geht es seit einiger Zeit im Senat 5. "Nicht vor Juni", meinte Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer Ende Mai über die Dauer des Verfahrens. Nun ist es bald Mitte August und noch immer ist kein Urteil da. Aber warum?
Zwei Lager
Gestern tagte der Senat 5 erneut, doch man ist sich uneins. Der Senat entscheidet traditionell einstimmig, im achtköpfigen Gremium - sechs Vertreter werden von den Klubs gestellt, je einer von ÖFB und Fußballergewerkschaft - scheint das derzeit schwierig. Ein Teil soll für einen Freispruch sein, da es keine Beweise für ein Fehlverhalten gebe. Die anderen, so berichten es die 'Oberösterreichischen Nachrichten' sehen durch die Vertragsmodalitäten die theoretische Hintertür für einen Verstoß. Es sei, so die Zeitung weiter, gelebte Praxis, dass sich Vertreter von Vereinen, die ein Verfahren betrifft, sich wegen Befangenheit der Stimme enthalten.
Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist also nach wie vor offen.