Massive Gewerkschaftskritik: "Magath-Methode nicht zulässig"
Christoph Schösswendter erlebt momentan eine schwierige Zeit bei seinem Arbeitgeber FC Admira Wacker Mödling. Die Vorgänge erinnern die Spielergewerkschaft Vereinigung der Fußballer sehr stark an den Fall Wisio/Beichler und den SKN St. Pölten aus dem Jahr 2016. (Text: Aussendung VdF)
Die beiden Spieler sollten durch ein Verbot an der Teilnahme am Mannschaftstraining zu einem Vereinswechsel gezwungen werden. Im Kollektivvertrag zwischen der VdF, einer Fachgruppe der younion _ Die Daseinsgewerkschaft und der Bundesliga ist im §9 b.) als Pflichten der Vereine aber folgendes verankert: Jedem einzelnen Spieler adäquate Bedingungen zur Erhaltung und Förderung ihrer sportlichen Leistungsfähigkeit zu bieten, insbesondere dem Spieler die seiner Leistungsstufe entsprechenden Möglichkeiten des Trainings und der Wettkampfvorbereitung zur Verfügung zu stellen; Spieler haben während der Vertragslaufzeit das Recht auf Teilnahme am Mannschaftstraining; lautet der Auszug aus dem Kollektivvertrag.
Falls Spieler also vom Mannschaftstraining ausgeschlossen werden, können sie dieses Recht unmittelbar per Einstweiliger Verfügung gerichtlich erwirken. So ist es 2016 bei Tomasz Wisio passiert, Christoph Schösswendter hätte die gleiche Möglichkeit. Somit ist die Methode des Global Sports Director Felix Magath, für die er aus der Vergangenheit bereits bekannt ist, nämlich Spieler in die 2. Mannschaft abzuschieben oder ihnen ein Mannschaftstraining zu verwehren, hier in Österreich nicht zulässig. Falls es zu einem Vereinswechsel kommen soll, müssen sich beide Parteien vernünftig einigen.
VdF-Sekretär Gernot Baumgartner: „Die Magath-Methode Spieler durch Trainingsverbot zu einer Vertragsauflösung zu bringen ist in Österreich durch unseren Kollektivvertrag nicht zulässig. Wir laden Herrn Magath und seine Mitarbeiter gerne zu einer Schulung über die rechtlichen Grundlagen des heimischen Fußballs ein.“