Kantinen dürfen im Amateurfußball offen bleiben
Der ÖFB interpretiert den Verordnungstext so, dass bei Veranstaltungen, die über drei Stunden dauern und es Verpflegung gibt, es auch so bleiben soll.
Um die neue Verordnung der Bundesregierung und dessen Chaos gab es im Amateurfußball große Verärgerung und Verunsicherung. Zu Beginn war nicht klar, was an welchen Tagen gilt. Nun kam am Donnerstagabend der Verordnungstext und er soll nicht so schlimm sein wie befürchtet.
Meinfußball.at berichtet, dass vor allem das Verbot der Versorgung mit Speisen und Getränken, welche für viele Vereine eine wichtige Einnahmequelle ist, soll jetzt nicht mehr kommen. Denn in dem Verordnungstext gibt es Schlupflöcher, den dem Fußball helfen könnten. Bei Veranstaltungen, die normalerweise länger als drei Stunden dauern, wie zum Beispiel ein Reserve- und Kampfmannschaftsspiel hintereinander, können weiterhin Getränke und Speisen verkauft werden. Auch Veranstaltungen, bei denen es "üblich ist" dass es Essen gibt, sollen ausgenommen sein.
ÖFB-Geschäftsführer Thomas Hollerer interpretiert: "Wir meinen, dass im Fußball beides der Fall ist." Zudem meint er, dass er mit den Ministerien arbeitet, um für Klarheit zu sorgen und bei solchen Fragen aber die lokale Behörde die letzte Instanz sei.
Dazu kommt noch, dass Fußballspiele nun bei der BH gemeldet werden müssen. Dabei müssen die Partien mit einem Präventionskonzept abgesichert sein. Hollerer meint dazu: „Der administrative Aufwand ist mehr geworden.“
Im Burgenland wurde aufgrund des Chaos der neuen Verordnung bereits Schaden angerichtet. Der Fußballverband im Burgenland beschloss am Donnerstag, dass der Spielbetrieb ausgesetzt wird. Allerdings noch im Glauben, dass die Kantinen bei weiterem Spielbetrieb geschlossen bleiben.