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Körner-Gedenkmarsch 'Gefahr für Leben und Gesundheit'?

Es klingt tatsächlich sehr ungewöhnlich, aber die Wiener Polizei sagt "Ja". Laut einem Bericht der 'Rechtshilfe Rapid' bestand beim Marsch der Fans zum Grab von Rapid-Legende Alfred Körner am 1. März "Gefahr für Leben oder Gesundheit".

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15 Polizisten begleiteten den Fanmarsch einiger Rapid-Fans am 1. März zum Grab von Alfred Körner. Laut der Landespolizeidirektion erfüllt ein Vorsänger des Block West den Tatbestand des 'grob fahrlässigen Aussetzens einer Gefahr für Leben oder Gesundheit'. Das geht aus einem Bericht der 'Rechtshilfe Rapid' (RHR) hervor.  Auf der Kostenvorschreibung wird eine Summe von 1.020 Euro angegeben. Die RHR hält dies für "völlig unvertretbar, denn die von der Polizei zitierte Rechtsgrundlage, § 92a Abs 1a SPG, besagt, dass jemand, der vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder sich grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit aussetzt und dadurch das Einschreiten der Polizei verursacht, auch die Kosten dafür zu tragen hat".

Wie die RHR weiter schreibt, beträfe das den Fall, wenn sich jemand leichtsinnig in Gefahr brächte und Polizisten die Person retten müssten. Abschließend heißt es: "Der Vorsänger hat sich aber weder selbst einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt, noch tat das irgendein anderer Rapid-Fan. Der Gedenkmarsch war mit Abstand der gesittetste Corteo, den Rapid-Fans in den letzten Jahrzehnten gemacht hatten. Immerhin war der Anlass ein sehr trauriger."

Zudem verweist die RHR noch darauf, dass der Marsch am 1. März lange vor den Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus statt fand.

 

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