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Protestkomitee reduziert Strafe des LASK

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat die Strafe des LASK auf vier Punkte reduziert. Die Geldstrafe bleibt bestehen.

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Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in seiner heutigen Sitzung unter dem Vorsitz von Dr. Andreas Grundei und in Anwesenheit von Vertretern des LASK dem Protest des LASK teilweise Folge gegeben. Die erstinstanzliche Sanktion (Anm.: 6 Punkte Abzug und 75.000 € Geldstrafe) des Senates 1 wird auf einen 4-Punkte-Abzug für die Saison 2019/20 nach der Punkteteilung reduziert. Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs der Meisterschaft bleibt es bei einem Abzug von 6 Punkten. Die Geldstrafe bleibt unverändert bestehen.

In seiner Begründung führte das Protestkomitee an, dass im Ergebnis ein Verstoß gegen § 111a ÖFB-Rechtspflegordnung (Fair-Play-Regeln) sehr wohl vorliegt. Allerdings war die unterschiedliche Wertigkeit der Punkte im Grund- und Finaldurchgang zu berücksichtigen. Demgemäß wurde der Punkteabzug für den Finaldurchgang reduziert.

Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist der verbandsinterne Instanzenzug der Österreichischen Fußball-Bundesliga abgeschlossen. Der LASK kann nach Zustellung des Langbeschlusses innerhalb von vier Wochen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.

Der LASK hat bereits kurz nach der Veröffentlichung des Urteils angekündigt, auch gegen diese Entscheidung Protest einzulegen (>> siehe: LASK legt erneut Protest ein)

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