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Einbürgerung von Ashley Barnes in weite Ferne gerückt

Das Sportministerium hat heute in einer Aussendung den Einbürgerungsplänen von Ashley Barnes eine herbe Abfuhr erteilt.

Die Aussendung des Sportministeriums im Wortlaut:

Der Österreichische Fußballbund möchte, um sich für die bevorstehenden Europameisterschaft 2020 zu qualifizieren, Ashley Barnes, einen Spieler der englischen Premier League, durch Einbürgerung mit dem Nationalteam einlaufen zu lassen.

Seit Herbst gibt es dazu intensive Gespräche mit dem Sportministerium und dem Innenministerium. Ob eine Einbürgerung nach § 10 Abs. 6 Staatsbürgerschaftsgesetz für Menschen aus Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft und Sport im besonderen Interesse der Republik ist, wird durch den Gesetzeswortlaut selbst sowie durch darauf aufbauende Kriterien und eine klar festgeschriebene Verfahrensweise, die das Innenministerium koordiniert, geregelt. 

Diese Vorgehensweise haben Vertreter des Sportministeriums dem Österreichischen Fußballbund ÖFB rechtzeitig erklärt.

Sportsektionschef Philipp Trattner, versteht den Wunsch des ÖFB sich für die EM 2020 zu qualifizieren, stellt jedoch klar: "Hätten die Medienvertreter gewissenhaft recherchiert oder zumindest bei uns angerufen, wäre dieses Thema der Einbürgerung erst gar nicht in die Sportschlagzeilen gerückt. Denn Ashley Barnes erfüllt wesentliche Kriterien für eine Einbürgerung nach § 10 Abs. 6 Staatsbürgerschaftsgesetz nicht: seine bisherigen sportlichen Leistungen haben keinen Bezug zu Österreich, insbesondere wurden sie nicht über einen relevanten Zeitraum in Österreich erbracht. Seine österreichischen Wurzeln spielen keine Rolle. Eine weitere Stellungnahme des ÖFB wird noch beim Innenministerium geprüft. Jedoch ist eines klar: Staatsbürgerschaften sind keine Geschenke und es gelten für alle die gleichen Spielregeln - ob herausragende Leistungen im besonderen Interesse der Republik in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft oder eben Fußball erbracht wurden."

Eine Entscheidung über die Einbürgerung steht übermorgen, Mittwoch, nicht auf der Tagesordnung des Ministerrates. Grundsätzlich sieht das Staatsbürgerschaftsrecht vor, dass Personen, die außerordentliche Leistungen insbesondere auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet erbracht haben, nach entsprechendem Beschluss des Ministerrats unabhängig von allen Fristen eingebürgert werden können. Normalerweise finden solche außerordentlichen Einbürgerungen zwei Mal pro Jahr im Paket statt.

 

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