Grazer Becherwerfer zu Haftstrafe verurteilt
Der 34-Jährige Becherwerfer ist am Freitag am Bezirksgericht Hermagor zu drei Monaten Haft verurteilt worden, berichtet die APA.
Dem APA-Bericht zufolge bekannte sich der Becherwerfer zu dem Wurf, jedoch nicht mit der Absicht, den Schiedsrichter zu treffen. "Das vorgeführte Video des Vorfalls stützte diese Angaben nicht", heißt es dazu im APA-Artikel. Der Angeklagte hatte bereits mehrere Vorstrafen, unter anderem weil er 2015 in Salzburg im Stadion einen Knallkörper gezündet und Richtung Spielfeld geworfen hatte. Bereits damals wurde ein Zuschauer verletzt. Insgesamt hatte der Angeklagte 34 Monate an bedingten Strafen offen. Der Linienrichter bekam 800 Euro Schmerzensgeld, Sturm Graz wurde mit Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Mit dem Urteil waren der Angeklagte und sein Verteidiger zufrieden, es wurde angenommen. Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab, der Spruch ist daher nicht rechtskräftig. Das Verfahren wurde nach Hermagor verlegt, weil dem Angeklagten auch der Diebstahl mehrerer Paar Skier vorgeworfen wurde.
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