Foto: © GEPA

St. Pölten: Erleichtert über das zu erwartende Urteil

So hat der SKN St. Pölten auf das Urteil des Senat 1 reagiert, der den Protest der Wiener Neustädter in erster Instanz abgewiesen hat.

Der Senat 1 hat in seiner heutigen Sitzung den Antrag des SC Wiener Neustadt, das zweite Relegationsspiel vom 3. Juni 2018 zwischen dem SKN St.Pölten und dem SC Wiener Neustadt in der NV Arena in St. Pölten strafzuverifzieren, abgewiesen und das Ergbnis mit 1:1 bestätigt. Der SC Wiener Neustadt hat gegen diese Entscheidung neuerlich Protest angemeldet.

 

SKN-Präsident Helmut Schwarzl meint zur Senat-1-Entscheidng: "Wir sind sehr froh über die eindeutige Entscheidung für den SKN, womit bestätigt worden ist, dass sich unser Verein korrekt und regelkonform verhalten hat." Für SKN-Rechtsanwalt Anton Hintermeier ist der Senat 1 der Argumentation der St. Pöltener gefolgt: "Der Senat 1 der Bundesliga hat sich in diesem Präzedenzfall unserer Argumentation vollinhaltlich angeschlossen und betont, dass die Vorgangsweise auch mit den Regeln der FIFA in Einklang zu bringen ist. Jede andere rechtliche Auslegung dieser Kooperationsspieler-Regelung würde dem Sinn und Zweck der Nachwuchsförderung sogar widersprechen."

 

"Position zum Stadion bleibt aufrecht"

"Angesichts dieser erfreulichen Entscheidung planen wir weiter voll für die oberste Spielklasse der österreichischen Bundesliga und werden in den nächsten Tagen den Kader weiter verstärken. Aufgrund des neuerlichen Protestes seitens Wiener Neustadt bleibt unsere Position zum Stadion weiterhin vollinhaltlich aufrecht", meint SKN-Manager Andreas Blumauer zum Urteil.

 

So hat der Senat 1 entschieden

90minuten.at-TV: Neue Arsenal Trikots mit gestreiftem Ärmel!?