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UEFA erlaubt vierten Wechsel

Im Falle einer Verlängerung dürfen wie bei der WM künftig vier Spieler ausgewechselt werden.

Während der regulären Spielzeit dürfen weiterhin nur drei Spieler ausgewechselt werden. Im Falle einer Verlängerung soll aber ein vierter Wechsel erlaubt sein. Das gilt ab sofort für die Bewerbe Champions League, Europa League, Women’s Champions League 2018/19, die Fußball-Europameisterschaft 2018-20, die Frauen-Europameisterschaft 2019-21 sowie für Superpokal und den Regionen-Pokal. Das betrifft auch die Endphase der UEFA Nations League, den Europäischer Qualifikationswettbewerb zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2019 (erste und zweite Playoff-Runde), UEFA-U21-Europameisterschaft 2017-19 – Playoffs zur Endrunde sowie Halbfinalpartien, Finale und Playoff-Spiel um die Olympiaqualifikation bei der Endrunde in Italien (Juni 2019), UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft 2017/18 – Halbfinalpartien und Endspiel bei der Endrunde in der Schweiz (Juli 2018) sowie die UEFA-U19-Europameisterschaft 2017/18 – Halbfinalpartien, Finale und Playoff-Spiel um die Qualifikation zur FIFA-U20-WM bei der Endrunde in Finnland (Juli 2018). Wenn in der regulären Spielzeit nur ein oder zwei Wechsel vorgenommen wurden, sind in der Verlängerung dennoch bis zu vier erlaubt.

 

Weiter Änderungen:

(Aussendung UEFA)

 

Anzahl der Auswechslungen

• es sind bis zu fünf Auswechslungen pro Mannschaft zulässig;

• jede Mannschaft darf für ihre Auswechslungen maximal drei Spielunterbrechungen nutzen;

• im Fall einer Verlängerung darf eine Mannschaft bis zu vier Spielunterbrechungen nutzen, sofern mindestens eine dieser Unterbrechungen in der Verlängerung erfolgt;

• Auswechslungen in der Halbzeit, in der Pause vor der Verlängerung und während des Seitenwechsels zwischen den Halbzeiten der Verlängerung reduzieren die Anzahl der zur Verfügung stehenden Spielunterbrechungen nicht;

• ersetzte Spielerinnen und Spieler dürfen nicht wieder am Spiel teilnehmen.

Diese Regel wird in folgenden UEFA-Wettbewerben angewendet:

• UEFA Youth League 2018/19

• UEFA-U17-Europameisterschaft 2018/19

• UEFA-U19-Europameisterschaft 2018/19

• UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft 2018/19

• UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft 2018/19

 

Maximale Anzahl Ersatzspieler, die auf dem Spielblatt aufgeführt werden können

In folgenden UEFA-Wettbewerben dürfen bis zu zwölf Ersatzspieler auf dem Spielblatt aufgeführt werden:

• UEFA-Superpokal 2018

• UEFA-U21-Europameisterschaft 2017-19 (Endrunde)

• UEFA Nations League 2018/19 (alle Spiele)

• UEFA-Fußball-Europameisterschaft 2018-20 (alle Spiele)

• UEFA-Frauen-Europameisterschaft 2019-21 (Endrunde)
 
In folgenden Wettbewerben dürfen maximal neun Ersatzspieler auf dem Spielblatt aufgeführt werden:

• UEFA-Regionen-Pokal 2018/19 (Endrunde)

• UEFA-U19-Europameisterschaft 2018/19 (alle Spiele)

• UEFA-U17-Europameisterschaft 2018/19 (alle Spiele)

• UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft 2018/19 (alle Spiele)

• UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft 2018/19 (alle Spiele) 

Maximal sieben Ersatzspieler auf dem Spielblatt gelten weiterhin für folgende Wettbewerbe:

• UEFA Women’s Champions League 2018/19

• UEFA Youth League 2018/19

• Europäischer Qualifikationswettbewerb 2017-19 zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2019

• Qualifikationswettbewerb und Playoffs der UEFA-Frauen-Europameisterschaft 2019-21

• Qualifikationswettbewerb und Playoffs der UEFA-U21-Europameisterschaft 2017-19

• UEFA Champions League 2018/19 – alle Runden mit Ausnahme des Endspiels, in dem zwölf Ersatzspieler erlaubt sind

• UEFA Europa League 2018/19 – alle Runden mit Ausnahme des Endspiels, in dem zwölf Ersatzspieler erlaubt sind

• UEFA-Regionen-Pokal 2018/19 – Qualifikationswettbewerb

 

Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel in der Technischen Zone

Die Regel, die mit sofortiger Wirkung in allen UEFA-Wettbewerben in Kraft tritt, wurde dahingehend geändert, dass jegliche Form von elektronischer Kommunikation durch Teamoffizielle zulässig ist, sofern sie in direktem Bezug zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Spieler oder zu Taktik- oder Coachingzwecken geschieht.

Eingesetzt werden dürfen aber nur kleine, tragbare Mobilgeräte (z.B. Mikrofon, Kopfhörer, Ohrhörer, Mobiltelefon, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Laptop). Mannschaftsoffizielle, die unzulässige Geräte verwenden oder sich in diesem Zusammenhang unangemessen verhalten, werden aus der technischen Zone verwiesen.

 

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