Foto: © GEPA

"Burkaverbot": Das sollten Fußballfans vor dem Wiener Derby beachten

Seit 1. Oktober das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, gemeinhin als "Burkaverbot" bekannt. Es geht weiter als das Vermummungsverbot - und hat auch Auswirkungen auf Fußball-Spele wie etwa das Wiener Derby zwischen Austria und Rapid.

"An einer Versammlung dürfen keine Personen teilnehmen, die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände allein zu dem Zweck verhüllen oder verbergen, ihre Wiedererkennung im Zusammenhang mit der Versammlung zu verhindern", heißt es im bereits geltenden Versammlungsgesetz zum Thema Vermummung. Mit dem seit 1. Oktober 2017 in Kraft befindlichen Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erhält die Polizei mehr Befugnisse: "Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begehteine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen."

 

Gerade für Fußballfans ist das, nicht nur bei den zunehmend geringen Temperaturen, nun auch für den Weg ins Stadion eine gesetzliche Hürde. Das Gesetz gilt ohnehin als umstritten. Von den 30 ersten Amtshandlungen betrafen lediglich vier Frauen mit muslimischer Gesichtsverschleierung - zuletzt wurde ein Maskottchen vor dem Parlament "gestellt". Auf Twitter sorgte der Fall einer Frau für Aufsehen, die eigentlich nur einen Schal umhatte - und von der Polizei laut eigenen Angaben belangt worden war. Ist der Fanschal also ein Hindernis, nicht nur - wie bereits geltend - beim Stadion, sondern auch schon am Weg dorthin? Was sollen Fans beachten, um nicht zu riskieren, eine Verwaltungsstrafe auferlegt zu bekommen?

 

Das rät die Wiener Polizei

"Grundsätzlich ist es so, dass es keine Probleme gibt, wenn man einen Schal um hat", sagt Irina Steiner, bei der Landespolizeidirektion Wien vor dem Spiel der Austria gegen Rijeka auf Anfrage von 90minuten.at. Eine Regelung, die für jedes Spiel, also auch für das Derby gilt. Steiner betont, dass "auf jeden Fall das Vermummungsverbot" gelte. Neu ist mit dem Anti-Gesichtverhüllungsgesetz laut der Polizei auch, dass diese Vermummung außerhalb des Stadions gilt, also etwa am Weg zum Stadion. Die Gesichtszüge müssen klar erkennbar sein, sonst droht, nach Einschätzung der Beamten vor Ort, eine Strafe.

 

>>> Weiterlesen: ÖFB-Damen brechen 2017 alle Quoten- und Werbewertrekorde

Die 12 WM-Stadien der WM 2018 in Russland

Schon gelesen?