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Diese Voraussetzungen brauchen Klubs für die neue 2. Liga ab 2018/19

Im Sinne einer Planungssicherheit für interessierte Klubs wurden die Zulassungsbestimmungen sowie infrastrukturelle Mindestvoraussetzungen für die zweithöchste Spielklasse (2. Liga) ab der Saison 2018/19 von allen Klubs der Österreichischen Fußball-Bundesliga einstimmig beschlossen.

Die 2. Liga soll dabei eine bedeutende Funktion für den österreichischen Fußball einnehmen. „Der österreichische Fußball braucht diese Liga für einen funktionierenden Fußballkreislauf,“ sagt Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits. „Durch die optimal passenden Rahmenbedingungen wird die 2. Liga zu einer essentiellen Drehscheibe zwischen der Profiliga und den unteren Amateurligen“.

 

Entsprechend dieser Ausrichtung wird sowohl Profi- als auch Amateurklubs die Teilnahme an der 2. Liga ermöglicht. Die bisherig verpflichtende Regelung der zweithöchsten Spielklasse, dass zumindest 20 Nichtamateure beim Klub beschäftigt und gemeldet sein müssen, entfällt. In dieser 2. Liga werden somit auch die Interessen von reinen Amateurklubs bedient. Zusätzlich wird in dieser Drehscheibe des österreichischen Fußballs stets eine Professionalisierung unterstützt. Neben einem Sockelbetrag und einem möglichen Anteil am Österreicher-Topf erhält jeder Klub, der sich entsprechend den Lizenzbestimmungen der höchsten Spielklasse lizenzieren lässt, und nicht in diese aufsteigt, einen Bonus von bis zu € 250.000,- aus den Fördertöpfen der Bundesliga. Herovits ist überzeugt: „In der 2. Liga werden Ambitionen zum Leben erweckt und Fußball-Träume gestartet.“

 

Zulassungsbestimmungen 2. Liga ab 2018/19

Ab der Saison 2018/19 ist die Erfüllung der Zulassungsbestimmungen Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der 2. Liga. Die wichtigsten Eckpunkte für eine Teilnahme sind:

 

Sportlich

Jeder Klub unterhält mindestens acht Nachwuchsmannschaften in den Altersklassen unter 10 Jahren bis hin zu unter 21 Jahren. Bis zu vier dieser Nachwuchsmannschaften dürfen im Rahmen einer Spielgemeinschaft geführt werden.

 

Personell

Hinsichtlich der Administration muss jeder Klub über einen Manager sowie ein räumliches und personelles Klubsekretariat verfügen. Im sportlichen Bereich müssen für die Kampfmannschaft ein Cheftrainer (UEFA-Profi-Lizenz), ein Co-Trainer (UEFA-A-Lizenz), ein Nachwuchsleiter (UEFA-A-Lizenz) sowie ein qualifizierter Physiotherapeut vom Klub ernannt werden.

 

Finanziell

Sämtliche Klubs erstellen per 30. Juni einen geprüften und testierten Jahresabschluss, per 31. Dezember einen Zwischenabschluss und übermitteln zukunftsbezogene Informationen wie Budget und Liquiditätsplan an den bei der Bundesliga zuständigen Senat 5.

 

Stadionzulassung

Darüber hinaus muss jeder Klub ein für die gesamte Spielzeit uneingeschränkt zugelassenes Heimstadion nennen. Ab der Saison 2018/19 darf ein Stadion höchstens von zwei Klubs der beiden höchsten Spielklassen als Heim- oder Ausweichstadion genützt werden. In den aktuell gültigen Bestimmungen ist die Stadionnutzung auf höchstens zwei Klubs pro Spielklasse und im Falle eines Naturrasens auf insgesamt drei Klubs beschränkt. 

 

Stadionbestimmungen in der 2. Liga ab 2018/19

In ständiger Abstimmung mit dem ÖFB und den Landesverbänden wurde eine sinnvolle Mischung zwischen den aktuellen BL-Stadionbestimmungen der zweithöchsten Spielklasse sowie jenen der Regionalliga vorgenommen.

Ein wesentlicher Grundsatz im Erstellungsprozess war, die sportliche Vision im Auge zu behalten. „Nur mit entsprechenden Mindestanforderungen an die Spielfeldgröße und -qualität ist eine sportlich homogene Meisterschaft möglich,“ sagt Herovits.

 

Die wesentlichsten Punkte sind:

Bestimmung

2. Liga (ab 2018/19)

Sky Go Erste Liga (aktuell)

Regionalliga (aktuell)

Spielfeldgröße (m)

103 x 68

103 x 68

90 x 60

Fassungsvermögen

1.000

1.000

-

Sitzplätze

500

1.000

400

Gedeckte Plätze

250

1.000

-

Flutlicht (lux)

400

800

250

 

Nicht außer Acht gelassen wird auch die sicherheitsrelevante Infrastruktur, die von sicheren Zugängen für Gästefans bis zur Verhinderung von „käfigartigem“ Gefühl bei den Gästefans reicht. Hinsichtlich TV-produktionsrelevanter Infrastruktur (z.B. Kamerapositionen, Parkbereich für Übertragungswägen, etc.) wurden derzeit keine verpflichtenden Anforderungen formuliert. Im Falle einer Zentralvermarktung werden etwaig notwendige Vorgaben auf Basis des entsprechenden TV-Vertrages geregelt.

 

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