4 von 5 Lizenz-/Protestwerbern erhalten Lizenz in zweiter Instanz
Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga unter Vorsitz von RA Dr.Andreas Grundei (weitere Mitglieder: Mag. Kurt Temm, Mag. Walther Wawronek, Univ. Prof. Karollus, Dr. Jank, Dr. Bartosch) hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizen
tipico Bundesliga:
FC Admira Wacker Mödling: Lizenz erteilt (Hinweis: die bestehenden finanziellen Auflagen monatliche Liquiditätsberichterstattung und quartalsmäßige Reorganisationsprüferberichterstattung bleiben aufrecht).
Sky Go Erste Liga:
LASK Linz: Lizenz erteilt.
Regionalligen*:
SC Ritzing (Ost): Protest nicht stattgegeben/Lizenz verweigert.
SK Austria Klagenfurt (Mitte): Lizenz erteilt.
SV Austria Salzburg (West): Lizenz erteilt (Ausweichstadion „In der Au"/Schwanenstadt)
*Anmerkungen:
- über etwaige Auflagen wird nach Feststehen des Aufstiegs entschieden.
- von First Vienna FC 1894 (Regionalliga Ost) wurde kein Protest eingebracht.
- Play off-berechtigt (Regionalliga Ost bzw. Regionalliga Mitte) für den Aufstieg in die Sky Go Erste Liga sind der Meister oder Vize-Meister der betreffenden Regionalliga.
RA Dr. Andreas Grundei, Vorsitzender des Protestkomitees: „Vier von fünf Protestwerbern konnten auf Grund der neu eingebrachten Nachweise die für die Lizenzverweigerung erster Instanz maßgeblichen Gründe entkräften, wonach die Lizenz erteilt werden konnte. Bei einem Klub war dies nicht der Fall, weshalb die Lizenzverweigerung aufrecht bleibt."
Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits: „Die Bundesliga trägt als Bewerbshüter die Verantwortung dafür, dass die Lizenzbewerber ein faires Verfahren erhalten. Es ist erfreulich, dass die beiden Bundesliga-Meisterschaften auf sportlichem Weg entschieden werden können. Gleiches gilt für die beiden Regionalligen Mitte und West.
Weiterer Ablauf des Lizenzierungsverfahrens
Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann der Lizenzwerber innerhalb von sieben Tagen (folglich bis 22. Mai 2015) Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.
Eine eventuell notwendige Entscheidung würde bis zum 29. Mai 2015 (=UEFA-Frist) getroffen.
Erste Reaktionen der Klubs
>>> LASK erhält die Lizenz: 'Keine Überraschung für uns'
>>> 'Neue Themenkreise': Ritzing ohne Lizenz
>>> Admira Wacker erhält Lizenz für 2015/16