Gewinnspielbedingungen Facebook-Gewinnspiele auf 90minuten.at
Gewinnspiele auf Facebook von 90minuten.at werden zu nachfolgenden Bedingungen veranstaltet: 1. Teilnahmebedingungen 1.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 14. Lebensjahr. Mitarbeiter von 90minuten.at sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Zur Teiln
Gewinnspiele auf Facebook von 90minuten.at werden zu nachfolgenden Bedingungen veranstaltet:
1. Teilnahmebedingungen
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 14. Lebensjahr. Mitarbeiter von 90minuten.at sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.
1.2 Letzter Tag zur Teilnahme am Gewinnspiel ist der im Gewinnspiel ausgewiesene Einsendeschluss. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
1.3 Unter allen Teilnehmern werden die angeführten Gewinne verlost. Pro Teilnehmer ist, soweit nicht anders geregelt, jeweils nur ein Gewinn pro Gewinnspiel möglich. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Eine Barablöse des Gewinns ist nicht möglich.
1.4 Die Durchführung des Gewinnspiels sowie die Ermittlung der Gewinner obliegt allein 90minuten.at. Für den Fall, dass eine Bereitstellung der Preise nicht oder nur unter unvorhergesehen hohem Aufwand möglich sein sollte, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Ersatzpreis.
1.6 Für den Fall, dass die Auslieferung bestimmter Preise über Dritt-Anbieter abgewickelt wird, ist 90minuten.at berechtigt, die Kontaktdaten des Gewinners dem jeweiligen Anbieter mitzuteilen, damit dieser mit dem Gewinner in Kontakt treten kann.
1.7 Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und/oder auf der 90minuten.at-Website namentlich (Vor- und Nachname) bekannt gegeben. 90minuten.at behält sich vor, den Gewinner mit Foto in einem Printmedium oder auf einer Webseite (90minuten.at oder eines Kooperationspartners) unter Angabe des Gewinns zu veröffentlichen. Mit dieser Form der Bekanntgabe erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von 90minuten.at.