Austria Salzburg wird neutrales Schiedsgericht aller Voraussicht nach nicht anrufen

Austria Salzburg hat auch in 2. Instanz die Lizenz für die Bundesliga nicht bekommen. Im Wesentlichen wurde die Begründung der 1.Instanz bestätigt und auf Mängel im Controlling verwiesen. Dazu kommt, dass das Stadion Maxglan vom zuständigen Senat der Bund

 

"Wir nehmen diese Entscheidung des Protestkomitees zur Kenntnis und werden auf die Anrufung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts aller Voraussicht nach verzichten", erklärte SV Austria Salzburg Obmann Dr. Walter Windischbauer dazu in einer ersten Stellungnahme. „Wir haben sportlich eine tolle Saison gespielt und stehen mit Platz 2 an der Spitze aller Amateurvereine im Westen Österreichs. 3 Runden vor Schluss allerdings 8 Punkte auf den Spitzenreiter aufzuholen, erscheint nicht wirklich realistisch".

 

Für die Salzburger Austria war "von Anfang an klar, dass der Lizenzantrag heuer einen "Probegalopp" für unseren Verein darstellt", ergänzt Gerhard Stöger, der sportliche Leiter des SV Austria Salzburg. „Wir haben jetzt genau gesehen, wie weit wir schon sind und wo es noch mangelt".

 

Und Windischbauer ergänzt: „Das ganze Lizenzverfahren, auch wenn es jetzt nicht positiv ausgegangen ist, hat uns gezeigt, dass wir auf die finanzielle Unterstützung zahlreicher Salzburger Betriebe aufbauen können, dass die Stadt Salzburg hinter uns steht und wir mit Vöcklabruck eine tolle Ausweich-Spielstätte gefunden haben. Das gibt Kraft und Optimismus für die Zukunft."

 

Mit großer Mehrheit fasste heute indes der Gemeinderat der Stadt Salzburg zwei für die zukünftige infrastrukturelle Entwicklung des SV Austria Salzburg positive Beschlüsse.

 

Zum einen erhält die Salzburger Austria die, für die Errichtung einer fernsehtauglichen Flutlichtanlage und weitere von der Bundesliga vorgeschriebenen Infrastrukturmaßnahmen für den Fall eines Aufstieges in dieser oder nächster Saison notwendige, Finanzierung, zum anderen wurde die für die Errichtung eines etwas vergrößertem Kunstrasenplatzes erforderliche Anderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen.

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