Anzeige gegen FC Lustenau: Kein Verstoß gegen Lizenzbestimmungen
Die von der Staatsanwaltschaft erhaltenen Unterlagen wurden an das dafür zuständige (unabhängige) Bundesliga-Gremium (Senat 5 Lizenzausschuss) weitergeleitet, welches die Unterlagen geprüft sowie evaluiert, den Betroffenen zur Stellungnahme aufgefordert u
Die von der Staatsanwaltschaft erhaltenen Unterlagen wurden an das dafür zuständige (unabhängige) Bundesliga-Gremium (Senat 5 Lizenzausschuss) weitergeleitet, welches die Unterlagen geprüft sowie evaluiert, den Betroffenen zur Stellungnahme aufgefordert und den Rechtsvertreter des anonymen Informanten befragt hat.
In seiner Sitzung vom 12.07.2012 hielt der Senat 5 fest, dass auf Basis der eingereichten Lizenzantragsunterlagen, der eingeholten Stellungnahmen und der befragten Auskunftsperson kein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen festgestellt werden kann. Dies insbesondere, da die in der übermittelten Sachverhaltsmitteilung angeführten Vorwürfe weder durch konkrete (dokumentarische) Nachweise untermauert werden konnten noch aus den eingeholten Unterlagen bzw. Prüferergebnissen ableitbar sind.
Quelle: Presseinfo Bundesliga
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