News-Archiv / 2015

Wandertag in der Bundesliga: Zwei Schritte nach vor, fünf zurück

Das Stadionkasperltheater von Austria Salzburg hat ein vorläufiges Ende gefunden. Die Schuld ist jedoch nicht bei den Salzburger zu suchen. Die Liga ist gefordert, den Wandertagen der Klubs einen Riegel vorzuschieben. Ein Kommentar von Michael Fiala

 

„Der Wandertag in der Schule war lustig, aber wir brauchen keine Wandervereine in Österreich. Am Ende braucht jeder sein eigenes Stadion", sprach Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer vor wenigen Wochen in der .

 

Der Wandertag in der Liga ist jedoch noch nicht zu Ende. Im Gegenteil: Er hat eigentlich in dieser Saison erst so richtig begonnen. Der Wanderverein heißt dieses Jahr Austria Salzburg. Die Salzburger werden das Risikospiel gegen den LASK am FAC-Platz in Wien austragen. Für unsere Leser aus dem Ausland sei erklärt: Der Traditionsverein aus Salzburg wird damit ein Heimspiel im 260 Kilometer entfernten Wien austragen. Ja, das ist absurd. Ja, das ist Imageschädigend für das Produkt Bundesliga.

 

Überraschung? Nein!
Überhaupt haben die vergangenen Wochen dazu beigetragen, das mühsam aufgebaute Image rund um die ausgerufene Infrastrukturoffensive wieder ordentlich zu beschädigen. Eine Überraschung ist dies freilich nicht, denn bereits am 15. Juli habe ich in einem Artikel auf die problematische Lockerung der Infrastrukturregelungen hingewiesen und gemeint: „Der Senat entscheidet dann in jedem Fall individuell, ob es nicht doch eine Ausnahme von der Ausnahme geben kann. Der Fantasie der Klubs werden hiermit wieder weniger Grenzen gesetzt als bisher."

 

Den Salzburger kann man eigentlich keinen Vorwurf machen, denn der Klub hat sich im Rahmen der Liga-Regeln bewegt. Neu ist die Situation für die Liga auch nicht, denn die Geschichte wiederholt sich: Erst vor einem Jahr hatte man mit Grödig ebenfalls einen Verein, der das Image der Liga wochenlang beschädigt hat. Auch damals wurde gleichzeitig gestraft aber auch mit allen Mitteln versucht, den Wettbewerb zu wahren.

 

Wettbewerbssicherheit über alles
Die komplette Durchführung des Wettbewerbs ist das wichtigste Ziel der Liga, das liegt auf der Hand. Sponsoren und TV- Partner wollen das gekaufte Produkt zu 100% geliefert bekommen. Ein Verein, der unterjährig aufgeben muss oder gar ausgeschlossen wird, ist da natürlich nicht hilfreich.

 

Die Schlüsse, die man aus der Causa Grödig im Juni in der Liga-Konferenz gemeinsam mit den Klubs gezogen hat, waren jedoch die falschen. Unter dem Schlagwort „Wahrung der Wettbewerbssicherheit" hat man folgenden Passus eingefügt: „In besonderen Fällen kann (zur Wahrung der Wettbewerbssicherheit) von der Beschränkung auf zwei Lizenzbewerber/-nehmer je Stadion, der Gebietsbeschränkung sowie der Antragsfrist (auf Nutzung des Ausweichstadions) abgesehen werden."

 


Kurz gesagt: Damit die Liga im Notfall alle Spiele durchführen kann, können die wichtigsten Regeln einfach außer Kraft gesetzt werden. Das ist ein klassischer Fall von: „Gut gemeint ist jedoch auch nicht immer gut gemacht." Der Wandertag wurde durch diesen Passus erst so richtig möglich gemacht.

 

Zieht die Liga die richtigen Schlüsse?

Die Liga muss dieses Mal die richtigen Schlüsse aus dem Fiasko ziehen: Die Infrastrukturoffensive der Liga, die 2014 ausgerufen wurde, war nicht nur ein Lippenbekenntnis. Viele sinnvolle Schritte wie die verpflichtende Rasenheizung oder strengere Kriterien wurden umgesetzt. Mit der Aufweichung dieser Regeln im Juni hat sich die Liga jedoch ein Eigentor geschossen.

 

Wir rufen uns die Aussage von Vorstand Ebenbauer in Erinnerung: „Am Ende braucht jeder sein eigenes Stadion." Der wichtigste Punkte scheint hier wohl zu sein, dass ein Verein im Rahmen der Lizenzierung ein (!) Stadion nennen muss, dass für alle (!) Spiele der Liga zugelassen ist. Das Ausweichstadion soll nur noch dann zur Anwendung kommen dürfen, wenn zum Beispiel höhere Gewalt oder wenn – wie man es aus der Schweiz kennt – ein fertig genehmigtes und finanziertes Bauvorhaben für ein neues (!) Stadion vorliegt. Dann und nur dann soll es auch eine Ausnahmegenehmigung „im Sinne der Wettbewerbssicherheit" geben können. Nur so kann die Liga künftig die Anzahl der Wandertage auf ein erträgliches Minimum beschränken.

 

Apropos Wettbewerbssicherheit: Interessant wird auch zu sehen sein, welche Entscheidung der Senat hinsichtlich der Strafe für Austria Salzburg treffen wird. Für die klammen Kassen der Salzburger wäre jede Form einer finanziellen Strafe möglicherweise Existenzbedrohend. Ob der Senat daher im Sinne der "Wettbewerbssicherheit" ein weiteres Mal Gnade vor Recht ergehen lassen wird?

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