Grödig rüttelt am Lizenzwatschenbaum
Durch die Entscheidung des Senat 5 ist Grödig massiv unter Druck. Nicht nur, dass innerhalb von 24 Stunden ein Ausweichstadion gefunden werden muss. Für Grödig steht im Extremfall die Lizenz für die Bundesliga am Spiel. Von Michael Fiala .
Es war vor zwei Jahren unter der Führung von Georg Pangl noch undenkbar, dass die Bundesliga derart hart durchgreift. Seit dem Abgang des Burgenländers weht in der Geschäftsstelle jedoch ein anderer Wind. Und die Platzverhältnisse, die vergangenen Freitag und auch noch zumindest am Dienstag im Grödiger „Das.Goldberg"-Stadion vorgeherrscht haben, haben das Fass zum Überlaufen gebracht. Neben dem Imageschaden gab es natürlich auch formale Gründe der Bundesliga, dringend auf den Stop-Knopf zu drücken.
Der Senat 3 der Bundesliga hat daher die Zulassung für Bewerbsspiele der höchsten Spielklasse der Österreichischen Fußball-Bundesliga mit sofortiger Wirkung entzogen, in weiterer Folge hat der Senat 5 (Lizenzierungsausschuss) der Österreichischen Fußball-Bundesliga auf Grund der zumindest temporären Nichterfüllung eines A-Kriteriums dem SV Scholz Grödig die Frist gesetzt, bis Donnerstag-Nachmittag ein Ausweichstadion für das Spiel gegen RZ Pellets WAC am Samstag, den 21.02.2015, bekanntzugeben. Für das Nachtragsspiel gegen den SK Puntigamer Sturm Graz gilt hierbei eine Frist bis Freitagnachmittag.
Die Suche nach dem Ausweichstadion
Bezüglich des Ausweichstadions gelten laut Lizenzierungshandbuch der österreichischen Bundesliga folgende Regelungen: „das Ausweichstadion muss sich in Österreich und (im Fall von Bundesliga-Bewerbsspielen) in der Gemeinde des Vereinssitzes (lt. Vereinsregisterauszug – vgl. rechtliches Kriterium 9.2.3) oder im Gebiet des Landesverbandes des Lizenzbewerbers/-nehmers befinden - ausnahmsweise auch außerhalb dieses Gebietes, wenn es nicht mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom Vereinssitz entfernt liegt."
Das Salzburger Stadion kommt jedoch prinzipiell - sofern es keine Ausnahmegenehmigung gibt - nicht in Frage, da dort bereites zwei Lizenznehmer (Red Bull Salzburg und FC Liefering) ihre Spiele austragen und mehr als zwei Lizenznehmer nicht zugelassen sind. Und selbst wenn die Bundesliga hier ein Auge zudrücken würde, ist nicht davon auszugehen, dass Salzburg ein Interesse daran hat, noch mehr Spiele dem Rasen zuzumuten. Das einzige Stadion innerhalb von 100 Kilometern, das auch den Lizenzkriterien der Bundesliga entspricht, wäre Vöcklabruck. Auch hier ist – schon allein aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit und den Erfahrungen mit Austria Salzburg – nicht davon auszugehen, dass das Spiel gegen WAC dort stattfinden kann. Sollte die Bundesliga bzgl. der 100-Kilometer-Grenze ein Auge zudrücken – wovon auszugehen ist, weil die Liga ein Interesse daran hat, alle Spiele in der laufenden Saison am grünen Rasen entscheiden zu lassen – wären auch Pasching, Linz oder gar Klagenfurt ein Thema. Linz wurde bereits im Sommer, als es erstmals Probleme mit dem Grödiger Stadion gab, als Alternativstandort von der Bundesliga akzeptiert. Man darf gespannt sein, welche Lösung Christian Haas in den wenigen Stunden, die er zur Verfügung hat, finden wird.
Es geht um mehr als nur ein Ausweichstadion
Haas wird sich sehr bemühen, einen alternativen Standort für die nächsten beiden Spiele zu finden - und parellel den Schlammplatz in eine bespielbare Version umzuwandeln. Denn es geht für Christian Haas und dem SV Grödig um mehr als nur die nächsten beiden Spiele: Die Bereitstellung eines funktionstüchtigen Stadions ist im Lizenzhandbuch der österreichischen Bundesliga nicht wenig überraschend als A-Kriterium kategorisiert. Dh., wenn dieses Kriterium nicht erfüllt wird, gibt es im Extremfall auch keine Lizenz. "Bis jetzt gab es nur Absagen", erklärte Haas am Mittwochnachmittag laut krone.at. Kontakt wurde bereits mit Pasching, Ried, Salzburg und Linz aufgenommen, alle winkten ab. "Wenn wir kein Ausweichstadion bekommen, dann wird es auf eine Spielverschiebung hinauslaufen", so Haas.
In Punkt 4.2.3.2 des Lizenzhandbuches der österreichischen Bundesliga steht diesbezüglich geschrieben: „Die Lizenz kann während einer Spielzeit durch das Entscheidungsorgan erster Instanz (Senat 5) entzogen werden, wenn eine Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz nicht (mehr) erfüllt ist oder der Lizenznehmer Verpflichtungen dieses Handbuchs nicht (mehr) einhält oder wenn über das Vermögen des Lizenznehmers oder seines ausgegliederten Profispielbetriebes (siehe Abschnitt 4.4.2) ein Konkursverfahren eröffnet wird."
Ferner steht im Lizenzierungshandbuch: „Wird nach Lizenzerteilung ein A-Kriterium vorübergehend nicht erfüllt, kann in begründeten Ausnahmefällen von einem Lizenzentzug abgesehen werden und können Sanktionen gemäß Abschnitt 3.5 verhängt werden."
Die erwähnten Sanktionen gemäß Abschnitt 3.5 sehen laut Lizenzierungshandbuch wiefolgt aus:
- Verwarnung,
- Aberkennung von Punkten,
- Transfersperre (Anmeldeverbot neuer Spieler),
- Funktionssperre,
- Zwangsabstieg,
- Platzsperre,
- Geldstrafe bis zur Höhe von € 500.000,- (in Worten: Euro fünfhunderttausend).
Nicht unwichtig ist dabei ein Satz, der ebenfalls in Abschnitt 3.5 geschrieben steht: „Bei der Bemessung der Sanktion werden die Faktoren Häufigkeit und Gewicht der früheren Verstöße des Klubs, Milderungsgründe und Schwere des Verstoßes berücksichtigt." Da die Bundesliga generell ein Interesse daran hat, den Bewerb mit 10 Vereinen zu beenden, und Grödig ja auch durchaus mit Investitionen in die Infrastruktur auch positiv in Erscheinung getreten ist, ist ein Lizenzentzug während der Saison aufgrund dieses Verstoßes äußerst unwahrscheinlich. Eine Strafe in Form eines Punkteabzuges oder eine Geldstrafe ist da schon wahrscheinlicher.
Die Reaktion der Bundesliga ist jedenfalls eine ernste Warnung an die Grödiger, dass man gewillt ist, die Bestimmungen, die von den 20 Klubs selbst (also auch von Grödig) beschlossen wurden, auch umzusetzen. Allzu sehr sollte Christian Haas daher nicht am Lizenzwatschenbaum rütteln.
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