Vertrags-Optionen: ‚Eine österreichische Lösung‘ auf dem Prüfstand

Der Fall Karim O. ist der Aufreger der Winterpause. Verträge mit Optionen sind eine österreichische Lösung. Eine Lösung, die nun auf dem Prüfstand ist. Von Georg Sander

 

Es klingt ja eigentlich "super". Man beobachtet einen Spieler zwei Mal, weiß nicht so recht und bietet einen Vertrag an, etwa zwei Jahre plus ein Jahr auf Option. Schlägt der Spieler ein, ziehe man nach zwei Jahren die Option und spart sich unter Umständen Geld. Klappt es im ersten Jahr nicht, kann man ihn noch immer verleihen und muss das Gehalt nicht zahlen und kann ohne dem Ziehen der Option eventuell noch eine Ablöse kassieren.

 

International nicht so üblich

Der OGH sieht das ähnlich. Die Kollegen von lawmeetssports.at haben das recherchiert: „Der OGH hat bereits entschieden, dass im Wesentlichen der Grundsatz gilt, dass insgesamt die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers nicht stärker eingeschränkt werden darf, als die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers (OGH 23.10.2000, 8 ObA 174/00x). Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt zur (Teil)Nichtigkeit der entsprechenden Bestimmung. Damit ist durchaus die Vereinbarung vergleichbar, dass nur der Arbeitgeber die Option hat, das Arbeitsverhältnis zu verlängern, der Arbeitnehmer jedoch nicht. Die Koppelung der Verlängerungsoption an eine damit einhergehende Gehaltserhöhung würde die Zulässigkeit der Option wahrscheinlicher machen.“ So viel zur rechtlichen Theorie.

 

International wird im Gegensatz zu Österreich eher mit langfristigen Verträgen gearbeitet. „International ist das eher nicht üblich“, sagt Altach-Geschäftsführer Christoph Längle auf 90minuten.at-Anfrage, „aber die Vereine sind wirtschaftlich in einer anderen Position. Die können die Spieler lange beobachten, das ist bei uns nicht immer der Fall. Schalke hat Schöpf sechs Jahre lang beobachtet. So ein System haben wir nicht, sonst würden wir auch Fünfjahresverträge abschließen.“ Für Längle geht es vor allem ums liebe Geld: „Die Optionen haben den Vorteil, dass man den Spieler nach eineinhalb oder zwei Jahren besser beurteilen kann als nach einem Probetraining. So ist das eine wirtschaftliche Absicherung.“ Im Gegensatz zum Fall Onisiwo, wo die Gehaltserhöhung nicht im richtigen Ausmaß gegeben war, ist sich Altach dieser Anforderung bewusst: „Wir haben immer gesagt, dass sich das Gehalt so um 15-20 Prozent steigern muss, wenn eine Option enthalten ist. Ein halbes Jahr Vertrag mit Option auf drei weitere Jahre geht nicht.“

 

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Grundsätzlich gilt die Auffassung, dass Optionen rechtlich gesehen nicht unbedingt zu hundert Prozent gedeckt sind. „Grauzone“ wird das dann genannt. „Österreichische Lösung“, nennt es Längle, aber auch „Machenschaft“ und „Instrument“. Auf Anfrage von 90minuten.at antwortete dazu Thomas Hollerer, Rechtsexperte des ÖFB, schriftlich: „Optionen gibt es deswegen schon so lange, weil ein oder beide Vertragspartner bereits bei Vertragsabschluss eine Verlängerungsmöglichkeit zu festgelegten Bedingungen in den Vertrag aufnehmen möchten.“

 

Wirtschaftlich ok, rechtlich ist die Frage weiter offen. Hollerer weiter: „Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und man muss den Ausgang des Verfahrens abwarten, bevor man die Auswirkungen auf Spielerverträge beurteilen kann.“ Denkbar wäre schon eine Grundsatzentscheidung des Höchstgerichts. Das hätte vor allem auf kleine Klubs eine Auswirkung. Den Taschenrechner drei Mal zücken, das müsse Altach laut Geschäftsführer Längle „als kleiner Klub sowieso. Wir können keine großen Ablösen oder Ausbildungsentschädigungen zahlen.“ Er nimmt aber auch Spieler und Vermittler in die Pflicht.

 

„Wenn sich einer in die Auslage spielt, dann entsteht auch eine Pflicht gegenüber dem Klub, weil dieser ihm die Chance gegeben hat“, führt Längle aus. „Da appelliere ich an die Vernunft und das Einvernehmen. Ich frage mich aber auch, was mit der Verantwortung der Spielervermittler ist. Über die redet niemand. Bei Vertragsabschluss waren sich ja auch alle einig, den Kontrakt so zu gestalten. Und damit meine ich eben den Verein, den Spieler und den Spielervermittler.“

 

Diese verdienen bei Transfers in der Regel mit. Zwar ist man bemüht, das Vermittlerwesen zu regeln und eine Stärkung der Spielerrechte wäre wohl wünschenswert – aber: „Aus der Ferne hat es den Anschein für mich, dass die Vereine von den Spielern und Vermittler immer mehr an die Wand gestellt werden und ein Ausstieg erwirkt wird.“ Im Großen fließt freilich einiges an Geld, denkt man an die Fälle Jelavic, Mané oder Hinteregger, die sich mehr oder weniger aus dem Vertrag gemogelt haben. Was Längle über Altach sagt, gilt dabei wohl auch für ganz Fußballösterreich: „Kommt einer nach Altach, erwarten wir auch nicht, dass er seine Karriere hier verbringt. Der soll ja den Schritt machen. Es muss dann aber auch für den Verein passen.“

 

Rechtlich gesehen steht eine Klärung der Situation der Optionen noch aus. Wirtschaftlich zwingt sie die Klubs zu mehr sportlichem Weitblick. Aber, so Längle: „Fällt die Option weg, arbeiten eben alle mit denselben Möglichkeiten. Ich sehe es nicht als bahnbrechend.“

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