Fall Sahinovic: Auch Änderungen im Fußball?
Die Tragödie um Schwimmerin Vanessa Sahinovic in Baku 2015 hatte jüngst ein juristisches Nachspiel: Der Unfall, der die heute 17-Jährige an den Rollstuhl fesselt, war laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Arbeitsunfall. Das kann auch Folgen für andere Sportarten haben. Von Georg Sander
Am 11. Juni 2015 veränderte sich die Welt der jungen Schwimmerin Vanessa Sahinovic. Bei den Europaspielen 2015 in Baku wurde sie von einem Bus erfasst und ist seitdem vom zwölften Brustwirbel abwärts gelähmt. Neben der persönlichen Tragödie für das Mädchen gibt es auch eine finanzielle. Denn, so berichtet der Kurier, ging die Krankenkasse davon aus, dass ein Dienstverhältnis fehle, weil es kein Entgelt gegeben habe. Das Bundesverwaltungsgericht widersprach vergangene Woche, es handelte sich um einen Arbeitsunfall. Der Kurier dazu: "So stellte das Gericht etwa fest, dass das Bekleidungs- und Ausstattungspaket im Wert von mehr als 2200 Euro, das Sahinovic vom ÖOC erhalten hat, sowie Kost und Logis, aber auch das Preisgeld bei Medaillengewinn als Sachbezüge zu werten sind." Dieses Urteil ist neben der finanziellen Erleichterung für die Familie deshalb interessant, da auch die nationalen Verbände und Vereine Spieler, die eigentlich Amateure sind, entsenden. Ergibt sich daraus also eine Änderung, wenn Auswahlspieler oder Kicker unterer Ligen für Kost und Logs antreten und sich verletzen?
Für den ÖFB ist eine Beurteilung zu früh
Die vom Kurier befragten Experten sind sich einig, dass es - zumindest in der Theorie - zu weitreichenden Konsequenzen bei zu Wettkämpfen entsendeten Sportlern gibt, da eben Merkmale eines Dienstverhältnisses bestehen. Im Zentrum dieser theoretischen Fragen steht die Versicherung. Der ÖFB ist sich in diesem Punkt sicher, wie er 90minuten.at mitteilte: "Beim ÖFB sind Spieler bereits jetzt bei der Sozialversicherung angemeldet." Weiters möchte man sich das Urteil aber genauer ansehen, das sei aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. "Die Entscheidung im Fall Vanessa Sahinovic liegt uns derzeit noch nicht vor. Sobald das der Fall ist, werden wir uns natürlich damit auseinandersetzen", so der ÖFB in seinem Statement. Dabei ist der ÖFB ohnehin mit Geld gesegnet. Das ist nicht der Fall bei allen Sportvereinen.
Keine Probleme im Amateurfußball?
Die Gemengelage im Amateurkick ist freilich eine andere. Während die Kicker beim ÖFB entweder ohnehin schon Profis sind oder der Verband das Kleingeld für die Versicherung hat, stehen Amateurvereine unter einem ganz anderen finanziellen Druck. 90minuten.at hat bei Heimo Zechmeister, Geschäftsführer des Niederösterreichischen Fußballverbandes, nachgefragt. "Wir erwarten uns keine Änderungen. Spieler, die zum Beispiel in der Regionalliga um den Aufstieg spielen, sind Profis. Die meisten anderen Vereine kommen mit der 540er-Regel aus." Wer Profi ist, muss ohnehin bei der Sozialversicherung gemeldet sein. Aber: "Wir warnen vor Punkteprämien und Fixum, weil die Spieler dann angemeldet sein müssen." Wer hier nicht korrekt abrechnet, hat ohnehin ein Problem mit dem Fiskus. Bei der Unfallversicherung geht der NÖFV ohnehin einen guten Weg: "Wir 'zwingen' die Vereine, allen Spielern eine Unfallversicherung zu zahlen. Insgesamt ergibt sich aus dem Urteil keine Änderung für uns als NÖFV.“
Noch keine Änderungen
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich also (noch) keine Änderung für den Fußball. Zu hoffen bleibt, dass solche Fälle wie bei Sahinovic bei aller Tragik Einzelfälle bleiben - versichert oder nicht.