Klagsdrohung: “Nicht aussichtslos, aber ÖFB-Entscheidung sehr fundiert”

Darf ein Spieler von sich aus sagen, dass es ihm zu gefährlich ist, in Corona-Zeiten Fußball zu spielen? Wie aussichtsreich sind Klagen wegen der Meisterschaftsabbrüche? Müssen Sponsoren zahlen? Diese Fragen beantwortet Sportanwältin Christina Toth im Videointerview mit 90minuten.at.

Es gibt dazu unterschiedliche Interpretationen. Grundsätzlich sagt der Gutachter im ÖFB-Gutachten, dass jeder Verein einmal gegen jeden spielen muss. Die, die das anders sehen, werden andere Interpretationen finden. Ich würde nicht sagen, dass das aussichtslos ist.

Christina Toth

Die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:

 

++ 90minuten.at-Exklusiv ++ Das Gespräch führte Georg Sander

 

Sportanwältin Christina Toth im 90minuten.at-Interview über …

… Kicken während der Corona-Krise: „Ein Spieler kann nicht von sich aus sagen: Nein, das ist mir zu gefährlich, allerdings hat der Arbeitgeber auch Schutzpflichten. Er muss darauf achten, dass der Spieler sich nicht einer besonderen Gefahr aussetzt.“

… auslaufende Verträge: „Im Profifußball, also der Bundesliga, gibt es den Kollektivvertrag. Im Musterspielervertrag steht ausdrücklich, dass der Vertrag bis zum letzten Pflichtspiel gültig ist. Es ist nicht unumstritten, aber es wird wahrscheinlich so sein, dass er so lange zu spielen hat. Am Ende des Tages braucht es – Stichwort Leihvertrag – pragmatische Lösungen.“

… die Aussicht auf Klagen bei abgebrochenen Ligen: „Die Meisterschaftsregeln des ÖFB sind das Grundgerüst, die gelten für alle Ligen. Es gibt dazu unterschiedliche Interpretationen. Grundsätzlich sagt der Gutachter im ÖFB-Gutachten, dass jeder Verein einmal gegen jeden spielen muss. Nur dann ist eine Meisterschaft abgeschlossen. Die, die das anders sehen, werden andere Interpretationen finden. Die Regeln sehen ja vor, dass der, der am Ende Erster ist, aufsteigt. Man könnte argumentieren, dass die Meisterschaft aus ist, wenn es aus ist, egal ob fertig gespielt wird oder nicht. Ich würde nicht sagen, dass das aussichtslos ist. Ich glaube aber, dass die Entscheidung des ÖFB aufgrund des Gutachtens sehr fundiert getroffen wurde und halten wird.“

… Sponsorenverträge: „Wenn es keine Regelungen gibt und keine einvernehmlichen Einigungen, dann gilt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Das sieht vor, dass in solchen Fällen höherer Gewalt keine der beiden Vertragsparteien dazu verpflichtet ist, die Leistungen zu erbringen.“

 

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