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Hartbergs Nicht-Lizenz rettet vorerst St. Pölten

Die Lizenz-Entscheidung des Senat 5 hat auch Auswirkungen auf die Relegation in der Bundesliga, die nach jetzigem Stand entfallen würde.

Für den TSV Hartberg kam es am „Lizenz-Day“ knüppeldick. Der Senat 5 verwehrte den Steirern die Teilnahme an der neuen 12er-Bundesliga, sowohl aus rechtlicher, infrastruktureller und finanzieller Sicht. In der Begründung des Senats heißt es laut Bundesliga-Aussendung: „Die Ausgliederung des Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft erfolgte nicht bestimmungsgemäß (Fristverzug). Der Stadionumbau in Hartberg konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden. Weiters wird der Verfügbarkeitsnachweis für das im Falle des Umbaus geplante Ausweichstadion Merkur Arena in Graz als nicht ausreichend erachtet.“

 

Relegation entfällt

Sollte es bei der Entscheidung des Senat 5 auch im zweiten Instanzenweg bleiben, dann hat das Auswirkungen auf die Relegation der Bundesliga. Diese entfällt dann nämlich. „Die Tabelle wird um Liefering bereinigt, dann dürfen die besten Zwei aufsteigen und der Nächstbeste Relegation spielen. Weiter nach hinten vergeben werden darf das Aufstiegsrecht jedenfalls nicht“, stellte Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer bereits im Dezember im Interview mit dem Kurier fest.

 

Hartberg legt Protest ein

TSV Hartberg-Präsidentin Brigitte Annerl zeigt sich jedoch kämpferisch: „Wir sehen das heutige Urteil als ein Zwischenergebnis. Wir werden die Bedenken vom Senat 5 genau analysieren und beim Protestkomitee in 2ter Instanz ausräumen." Und Annerl weiter: "Wir sind überzeugt davon, die Voraussetzungen für die höchste Spielklasse ordnungsgemäß zu erfüllen und werden alles dafür geben, die Lizenz zu bekommen." Hartberg werde daher innerhalb der vorgegebenen Frist von zehn Tagen beim Komitee der Bundesliga schriftlichen Protest erheben, so der Obmann des TSV Hartberg, Erich Korherr. 

Gegen den Senat 5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer (aufgrund des Feiertages) am Freitag, den 11. Mai 2018.